Attraktive Neuerungen bei der KTI

Anlässlich des ZHAW F&E Apéros am 5. Mai erläuterte Andreas Reuter, Leiter F&E Förderung/WTT der KTI, die Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei der KTI. Er wurde von Alain Tanner, dem Verantwortlichen für den Bereich «Enabling Sciences», begleitet. Das Hauptgeschäft der Projektförderung ändert sich für die Gesuchsteller kaum. Es gibt aber einige sehr ineressante zusätzliche Möglichkeiten und Neuerungen.

Was ändert sich durch die neue Organisation?

Durch die Organisation als behördenunabhängige Kommission wird die Unabhängigkeit der Experten, die im Grunde vorher auch schon praktiziert wurde, formal festgeschrieben. An den grundlegenden Prinzipien der KTI, die für die Gesuchsteller wichtig sind, ändert sich dadurch nichts. Die Philosophie «Fördern statt Verhindern» wird fortgeführt.

Durch den direkten Draht zum Bundesrat erhöht sich jedoch die Flexibilität der KTI im Hinblick auf finanzielle Sondersituationen. Engpässe wie 2010 sollte es in Zukunft nicht mehr geben.

Budget: Für gute Projekte sind genügend Mittel vorhanden

Das Budget der KTI für F&E-Projekte ist 2011 um 25% höher als 2010. Um der Frankenstärke zu begegnen wurden mehr Mittel gesprochen. Exportorientierte Unternehmen (inkl. Dienstleistungsunternehmen) können von einer flexibleren Handhabung der Kriterien (z.B. Cashbeitrag = 0) profitieren.

Das Ranking wurde ebenso wie der Ablehungsgrund «approved but not funded» abgeschafft.

Ende SNF-DORE Förderung: KTI fängt Lücke auf

Besonders wichtig für die bisher auf DORE angewiesenen Fachbereiche ist, dass bei der KTI auch F&E-Projektgesuche Aussicht auf eine Bewilligung haben,  bei denen es nicht primär um einen betriebswirtschaftlichen, sondern um einen volkswirtschaftlichen Nutzen geht (Kostenreduktion etc.). Wichtig bleibt, den Nutzen in Geldwerten anzugeben. Da die Abschätzung der Geldwerte nicht immer einfach ist, bieten hier ZHAW-Experten aus der School of Management and Law Unterstützung an. Die Stabsstelle F&E vermittelt die Kontakte.

Neu: Vorprojekt ohne Umsetzungspartner

Auf der Basis des Art. 10r V-FIFG können neu F&E-Projekte der Hochschulen auch ohne Anwendungspartner gefördert werden, sofern es sich dabei um die Demonstration der marktorientierten Anwendungspotenziale von Forschungsergebnissen als Zwischenschritt handelt, für welche eine finanzielle Beteiligung potenzieller Umsetzungspartner nicht erwartet werden kann. Im Rahmen der Projektförderung durch die KTI stellen Vorhaben ohne Umsetzungspartner die Ausnahme dar. Die Bewilligung entsprechender Gesuche ist auf 18 Monate befristet.

Neu: Innovationsvoucher

Mit dem neuen Instrument des Innovationsvouchers sollen Unternehmen angeregt werden, selbst aktiv zu werden und grössere Innovationsprojekte zu initiieren: In einem vereinfachten Verfahren können Unternehmen mit Forschungsbedarf die Förderwürdigkeit abklären. Im positiven Fall erhalten sie einen Gutschein, mit dem sie zu einer geeigneten Hochschule gehen können. Die KTI unterstützt Unternehmen bei der Suche nach einer geeigneten Hochschule. In einer Pilotphase werden ca. 10 solche Vouchers im Bereich Life Science vergeben.

Innovationsscheck ab 1. Juni

Innovationsschecks sind nun ein reguläres Förderinstrument der KTI. Die nächste Serie (ca. 130 Schecks à CHF 7’500) wird ab 01.06.2011 vergeben. Die Antragsdokumente werden am 16.05.2011 aufgeschaltet.

Potenzielle Interessenten sollten frühzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden, da die Innovationsschecks voraussichtlich rasch aufgebraucht sind.

Umgang mit geistigem Eigentum

In der neuen Verordnung (Art. 10y V-FIFG) werden alle Rechte dem Anwendungspartner zugesprochen. Der Absatz 3 der Verordnung relativiert diese Aussage dahingehend, dass abweichende Regelungen getroffen werden können:

Es muss also in jedem Fall mit dem Anwendungspartner einen Vereinbarung über die Nutzungsrechte abgeschlossen werden. Diese muss Aussagen über die Möglichkeit der Weiterverwendung der Resultate für Forschung (inkl. Publikationen) und allenfalls auch für weitere nicht konkurrenzierende Anwendungen beinhalten. Auch können Rückflüsse an die Hochschule im Falle eines überragenden Markterfolges ausgehandelt werden. Die kostenlose Nutzung der Projektergebnisse durch den Umsetzungspartner kann nicht wegdiskutiert werden.

Unterstützung in diesen Fragen erhalten Sie beim ZHAW-Rechtsdienst oder bei den WTT-Experten in Winterthur und Wädenswil.

Formale Änderungen für Gesuchstellende: Verfügung, 80/20-Auszahlung, Merlin2

Aufgrund der neuen rechtlichen Situation erhalten bewilligte Projekte jetzt eine eher trocken formulierte «Verfügung». Diese enthält auch eine «Rechtsmittelbelehrung». Von deren Gebrauch sollte aber abgesehen werden. Bei Problemen bitte die KTI informieren, damit eine Lösung gefunden werden kann.

Unerfreulich für alle Beteiligten ist die Aufteilung der Auszahlung: 20% des bewilligten Betrages werden erst nach Abschluss der Projektes ausbezahlt. Dieses Vorgehen liegt im Subventionsgesetz begründet.

Das Onlinetool Merlin ist abgeschaltet und wird durch ein neues Tool «Merlin 2» ersetzt, das 2012 eingeführt werden soll. Das zweistufige Verfahren wird dabei nicht wieder aufgenommen, weil die erwarteten Vereinfachungen nicht erreicht werden konnten. Nach wie vor können aber bei Unsicherheit vorab mit der KTI Projektideen diskutieren werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Die Stabsstelle F&E der ZHAW bietet auch eine Vorevaluation von Projektideen an.

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