Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe – Aktualisierung vom 13. Juli 2021

Ab heute ist der Status der Schweiz für die Horizon Europe Calls im Jahr 2021 klar. Nachstehend die wichtigsten Informationen des SBFI:

Die Schweiz wird bei den Eingaben von Forschungsprojekten für Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen als nicht assoziierter Drittstaat behandelt. Dieser Status kann jederzeit wieder geändert werden, gilt aber nun für die Ausschreibungen des Jahrs 2021.

Bewerberinnen und Bewerber in der Schweiz müssen ihre Projektvorschläge für die Ausschreibungen im Jahr 2021 als Teilnehmende eines nicht-assoziierten Drittstaats einreichen. In diesem Status können sich Projektteilnehmende in der Schweiz nach wie vor in rund 2/3 von Horizon Europe und namentlich an den meisten Verbundprojekten beteiligen. Die Finanzierung des Schweizer Projektpartners erfolgt nicht durch die EC, sondern durch das SBFI während der gesamten Projektdauer.

Das SBFI hat eine Financial Guarantee for Swiss participants hochgeladen, die insbesondere im Kontakt mit verunsicherten europäischen Partnern in Konsortien von Hilfe sein kann.

Die Teilnahme an Einzelprojekten (ERC-Einzelgrants, MSCA Postdoctoral Fellowships und MSCA COFUND sowie EIC Accelerator) ist als Drittstaat prinzipiell nicht mehr möglich.

Das SBFI bereitet die direkte Finanzierung von Schweizer Forschenden in Verbundprojekten und positiv evaluierten ERC-Grants vor.

Zusätzlich bereitet das SBFI Anträge für geeignete Massnahmen für nicht mehr zugängliche Programmteile im Rahmen des Kredit- und Budgetprozess des Bundes vor (namentlich für die ERC Advanced Grants sowie für Quantum- und Space-Ausschreibungen).

Weitere, jeweils aktualisierten Informationen finden Sie auf den Webseiten des SBFI und von Euresearch.

Wenn Sie konkrete Fragen zu technischen Aspekten (Budgetierung, 3er Regel etc.) oder zur Kommunikation mit Partnern im Konsortium haben, können Sie sich jederzeit an Patrik Ettinger (etti@zhaw.ch) oder Florian Berner (befl@zhaw.ch) wenden.


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