Die KTI erhält in den Jahren 2011 und 2012 je CHF 10 Mio mehr. Diese Massnahme dient der Abfederung der Auswirkungen des starken Schweizer Frankens auf die Exportwirtschaft. Durch diese Mittelerhöhung werden die Förderkriterien temporär flexibler gehandhabt. Dies bezieht sich insbesondere auf den Cashbeitrag und projektbezogene Infrastruktur und Materialkosten, sofern damit die Exportkraft erhöht werden kann. Die genauen Kriterien sind bei der KTI zu erfahren.
Desweiteren wird es wieder einen «Voucher» für KMU geben, damit diese mit Hochschulen innovative Projekte aufgleisen. Inzwischen sind die Massnahmen in Form einer Änderung in der Forschungs- und Innovationsföderungsverordnung (V-FIFG) durch den Bundesrat verabschiedet worden.
Link auf
- Newsmeldung vom 16.02.2011
- Newsmeldung vom 22.06.2011
- V-FIFG-Änderung