Bundesrat vereinheitlicht die Ausrichtung von Overheadbeiträgen der KTI

Logo KTI 2012Der Bundesrat hat am 16. November 2016 die Änderung des Beitragsreglements der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) genehmigt. Sie wurde auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die KTI wird neu bei den von ihr geförderten Projekten die indirekten Kosten (Overhead) der Forschungsstätten für alle einheitlich abgelten. Mit der Einführung des neuen Systems verbunden ist die Entflechtung der Overheadbeiträge von den Beiträgen für die direkten Projektkosten.

Die KTI fördert gemäss Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen, indem sie die Wirtschaftsakteure dabei unterstützt, gemeinsam mit Hochschulen, Institutionen des ETH-Bereichs und weiteren Forschungsinstitutionen Innovationsprojekte durchzuführen. Die vom Bundesrat genehmigte Änderung des Beitragsreglements der KTI konkretisiert die im FIFG und in der entsprechenden Verordnung (V-FIFG) vorgesehene Rechtsgrundlage zur Berechnung der Overheadbeiträge der KTI. Mehr

Adresse für Rückfragen:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Gregor Haefliger, Vizedirektor / Leiter Abteilung Nationale Forschung und Innovation
Tel. +41 58 462 96 76

(Quelle: admin.ch)

Schlagwörter: Beitragsreglement, KTI, Overhead

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