Wichtigste Neuerungen beim SNF-Förderungsinstrument Ambizione ab 2017

SNF 300x100Ambizione ermöglicht es jungen Forscherinnen und Forschern, ein selbstständig geplantes Projekt an einer Schweizer Hochschule durchzuführen, zu verwalten und zu leiten. Damit trägt das Instrument massgeblich zur Förderung der frühen wissenschaftlichen Unabhängigkeit bei. Im Zuge der unmittelbar bevorstehenden Umsetzung des Mehrjahresprogramms 2017-2020 des SNF gibt es auch wichtige Neuerungen bei Ambizione.

Die Modifikationen und Erweiterungen von Ambizione, durch welche der SNF die Zielsetzung zukünftig noch besser unterstützen wird, beinhalten namentlich:

  • die Verlängerung der Beitragsdauer von bisher drei auf neu vier Jahre;
  • die Einführung von Ambizione-Projektbeiträgen, d. h. Zulassung von jungen Forschenden auf Mittelbaustellen der Hochschulen zur Gesuchstellung um Projektmittel;
  • die Verkürzung der oberen akademischen Altersgrenze zum Zeitpunkt des Eingabetermins um ein Jahr, d. h. Gesuchstellung bis spätestens vier Jahre nach Abschluss des Doktorats.

Eine weitere, zusätzlich beschlossene Änderung betrifft die Vorgaben des SNF in Bezug auf die schriftliche Bestätigung der Forschungsinstitution. Neu muss das Schreiben der auf der Ambizione-Webseite hinterlegten Textvorlage folgen und auf Papier mit dem offiziellen Briefkopf der Forschungsinstitution verfasst werden. Das Dokument muss sowohl durch die für die Forschung zuständige vorgesetzte Stelle (Vizerektor/in Forschung oder gleichwertig) wie auch von der im Gesuch genannten Kontaktperson unterzeichnet werden. Das Schreiben gilt nur als vollständig, wenn es auf sämtliche für die Kandidatur relevanten Punkte eingeht. Ziel dieser Änderung ist es unter anderem, dass die Rektorate künftig einen Überblick über die eingereichten Bewerbungen ihrer Hochschule/Universität erhalten.
Das neue Ambizione-Reglement und ein neuer Leitfaden für die Ausschreibung Mitte Oktober 2016 sind bereits auf der Ambizione-Webseite verfügbar. Der Eingabetermin für Gesuche um Ambizione-Beiträge nach dem neuen Reglement ist der 13. Januar 2017. Aufgrund geplanter Änderungen im Evaluationszeitplan wird es voraussichtlich im Herbst 2017 eine zweite Ausschreibung geben.

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