In den kommenden Jahren müssen in der Schweiz zahlreiche neue Energieanlagen erstellt werden, damit die Ziele der Energiestrategie 2050 erreicht werden können. Der Zubau dieser Anlagen geht den Energieproduzenten und der Politik zu langsam. Den Nachbarn und Umweltverbänden geht es oft zu schnell. Jede neue Energieanlage muss von den zuständigen Behörden vorgängig beurteilt werden. Welche raumplanerischen Grundlagen für den Bau einer neuen Energieanlage erforderlich sind, wie sich Dritte an den Verfahren beteiligen können und welche Voraussetzungen schliesslich erfüllt sein müssen, ist nicht leicht zu überblicken. Am 23. Oktober vertiefen wir mit ausgewiesenen Experten ausgewählte Fragen zum Raumplanungsrecht beim Bau von Energieanlagen.
Zielpublikum
Die Veranstaltung richtet sich an Initianten und Projektleitende von Energieprojekten, Mitarbeitende von Baubewilligungsbehörden, Raumplaner, Mitglieder von Natur- und Heimatschutzverbänden, sowie an Rechtsanwälte.
Veranstalter
Das Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht widmet sich der Vielfalt von Verknüpfungen von Staat und Wirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Besondere Aufmerksamkeit schenken wir den neuartigen Verwaltungstätigkeiten: Die Staatsverwaltung begegnet der Wirtschaft heute nicht nur hoheitlich, sondern erfüllt ihre Aufgaben auch unter Einbezug von Leistungen Privater. Sie kauft zum Beispiel Leistungen auf dem Markt ein, kooperiert mit privaten Unternehmen und kann selbst wirtschaftliche Tätigkeiten erbringen.