Neuerungen bei der KTI 2011

Die KTI informiert in einem Brief an ihre Partner über die aktuellen Änderungen. Da an dieser Stelle laufend über Teilaspekte berichtet wurde, greife ich einige neue Gesichtspunkte heraus:

Die KTI verfügt über ein Geschäftsreglement (KTI-GR), welches die bisherige Praxis formal festschreibt.

Rekord 2010: 780 Gesuche für Projektföderung, Förderquote 43%

Geistiges Eigentum steht neu grundsätzlich dem Umsetzungspartner im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unentgeltlich zur Verfügung. Details und Verhandlungsspielraum sind in der revidierten Verordnung zum Forschungs- und Innovationsföderderungsgesetz (V-FIFG) beschrieben.

Overhead: Die bestehende Regelung, die den Fachhochschulen einen Overheadanteil zuspricht, bleibt bis längstens Ende 2013 bestehen. Das bedeutet aller Wahrscheinlickkeit nach, dass dann weniger ausbezahlt werden wird und bis dahin eine adäquate Grundfinanzierung der Forschung gesichert sein muss, damit wir unseren Forschungsauftrag überhaupt erfüllen können.

Auszahlung 20% erst nach Projektabschluss: Gemäss Subventionsgesetz darf die KTI 20% des gesprochenen Bundesbeitrags erst nach Abschluss des F&E Projektes und nach Erhalt und Genehmigung der Schluss- und Finanzberichtes ausbezahlen.

Bewilligungsverfahren: In den monatlichen Entscheidungssitzungen, denen ein pro-rata-Budget zugewiesen wird, passt die KTI den Beurteilungsmasstab und damit die Förderquote den verfügbaren Mitteln an. Wenn also viele Gesuche eingereicht werden, wird die Förderquote kleiner. Der Ablehnungsgrund “approved but not funded” ist damit abgeschafft.

Finanzierung KTI: Die Finanzierung der KTI bleibt wie die in der laufenden BFI-Botschafts-Periode 08-11 vorgesehen bei CHF 117 Mio. Für 2012 wir ein leichter Zuwachs von 2 % erwartet.


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