Massnahmen zur Steigerung der Erfolgsrate im Rahmen der EU-Strategie

Massnahmen zur Steigerung der Erfolgsrate im Rahmen der EU-Strategie

Mit ihrer EU-Strategie hat die ZHAW definiert, wie sie mit ihren Forschenden an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen Horizon 2020 und Horizon Europe erfolgreich partizipieren will. Die Zwischenevaluation dieser Zielsetzungen durch F&E hat gezeigt, dass sich eine grosse Zahl von Forschenden der ZHAW engagiert und erfolgreich an Ausschreibungen im Rahmen von Horizon 2020 beteiligt hat. Um die Forschenden in ihrem Engagement zu unterstützen und die Erfolgsrate in Hinblick auf das nächste Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe noch zu steigern, hat die Hochschulleitung an ihrer Sitzung vom 24. September 2020 vier von F&E und F&C vorgeschlagene Massnahmen beschlossen: Diese Massnahmen gelten ab 2021 bis 2024.

1. Eigenbeteiligung als Hürde abbauen
Die erste Massnahme zielt darauf, Forschende der ZHAW die Teilnahme an erfolgversprechenden Programmen mit Eigenfinanzierung (z.B. AAL, EUROSTARS oder EuroHPC) zu ermöglichen, indem wir die Hürde der Eigenfinanzierung abbauen. Konkret kann für solche Projekte eine Übernahme der Eigenleistung in der Höhe von max. CHF 250’000 beantragt werden, die im Erfolgsfall zur Auszahlung kommt. Hierfür sind max. CHF 1’000’000 pro Jahr vorgesehen.

2. Erfolgversprechende Programme stärken
Die zweite Massnahme soll Forschenden und Instituten die aktive Mitgestaltung von EU-Programme, die eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote aufweisen, thematisch gut in die Lehr- und Forschungsaktivitäten der ZHAW passen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit auch an der ZHAW stärken können. Konkret können Institute für ihre Forschenden beantragen, dass die ZHAW die Beiträge in Partnerschaftsprogrammen der EU (z.B. KICs) übernimmt. Hierfür sind max. CHF 100’000 pro Jahr vorgesehen.

3. Erfolgsversprechende Forschende unterstützen
Die dritte Massnahme ermöglicht es den Instituten, für erfolgversprechende Forschende eine Kofinanzierung (50%) gezielter Unterstützungsmassnahmen zu beantragen. Die notwendigen Massnahmen können dabei durch die Institute und ihre Forschenden selbst definiert werden. Je nach Stand in der EU-Forschung bedeutet dies, Forschende besser zu vernetzen und zu qualifizieren, so dass Eingaben erfolgversprechend werden, oder so dass sie Koordinationen übernehmen oder sich erfolgreich auf ein ERC Grant bewerben können. Hierfür sind max. CHF 200’000 pro Jahr vorgesehen Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein von F&E eingesetztes Gremium.

4. Administrativen Support stärken
Mit der vierten Massnahme soll eine gezieltere Betreuung der Forschenden in allen Fragen der Finanzabwicklung von EU-Projekten  (Budgetierung, Audits etc.) erreicht werden. Hierzu werden ControllerInnen als Ansprechpartner der Forschenden definiert und gezielt qualifiziert.

Wenn Sie eine dieser Massnahmen beanspruchen wollen, finden Sie weitere Informationen zu diesen Massnahmen und zum gezielten Vorgehen ab Mitte Dezember 2020 auf der Intranetseite des Ressorts F&E/DL.

Hier können auch die Checklisten und Formulare für einen Antrag heruntergeladen werden.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert