IWR F&E Lunch: Altersgrenzen als Diskriminierungsproblem

Im Institut für Wirtschaftsrecht (IWR) ist die wirtschaftsjuristische Kernkompetenz innerhalb der ZHAW konzentriert. Regelmässig informiert das IWR im Rahmen eines Forschungslunches über aktuelle F+E-Projekte aus dem weiten Feld des Wirtschaftsrechts. Als nächstes Projekt stellen wir vor:

Altersgrenzen als Diskriminierungsproblem

Mittwoch, 21. September 2011,  12 – 13 Uhr
Institut für Wirtschaftsrecht, Stadthausstrasse 14, 8400 Winterthur 5. Stock, Zimmer SC 05.77

In der Rechtsordnung finden sich zahlreiche Altersschranken. Die Krankenkassen dürfen ab einem bestimmten Alter die Kostenübernahme für Operationen verwei-gern. In einigen Gemeinden ist der Zugang zu politischen Ämtern ab dem 70igsten Altersjahr verwehrt. Eine gleiche Altersgrenze gilt in vielen Kantonen für den Beruf des Notars. Altersgrenzen für die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten werden von den Gerichten mit den im Alter abnehmenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten begründet. Die Altersforschung zeigt jedoch, dass ge-neralisierenden Annahmen einer näheren Betrachtung kaum Stand halten.

Nach Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) darf niemand diskriminiert werden, u.a. nicht aus Gründen des Alters. Vor Diskriminierung geschützt sind indes nicht nur ältere sondern auch jüngere Menschen.  Auf unbewiesenen Annahmen basierende Generalisierungen – die Alten (oder die Jungen) sind so – stellen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis vor neue Herausforderungen. Professor Dr. iur. Kurt Pärli (Zentrum für Sozialrecht) hat die Zulässigkeit von Alters-grenzen im Lichte völker-, verfassungs- und europarechtlicher Diskriminie-rungsverbote untersucht. Am bereits zehnten IWR-Forschungslunch stellt er die Ergebnisse seiner Studie vor und regt ein Disziplinen- und Departements-übergreifendes ZHAW-Forschungsprojekt zum Thema an.

Kurt Pärli, Forschungsleiter IWR        Peter Münch, Institutsleiter IWR


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