Der Bundesrat hat heute aufgrund der ungeklärten Situation betreffend der Schweizer Assoziierung am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ Übergangsmassnahmen beschlossen. Diese sehen vor, Forschende in der Schweiz direkt zu unterstützen, die an Projekten und mitfinanzierten Programmen von „Horizon 2020“ beteiligt sind und aus Brüssel keine Mittel mehr erhalten. Ziel des Bundesrates bleibt eine rasche und möglichst vollständige Assoziierung der Schweiz an „Horizon 2020“ möglichst noch im laufenden Jahr.
Heute können sich Forschende aus der Schweiz am Rahmenprogramm der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation „Horizon 2020″ beteiligen, erhalten jedoch keine finanziellen Mittel von der EU. Die Europäische Kommission hat aufgrund des Abstimmungsresultats vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderungsinitiative die Verhandlungen zur Assoziierung am „Horizon 2020″-Paket suspendiert und betrachtet die Schweiz als Drittstaat. Aufgrund der zurzeit herrschenden Unsicherheit über den Schweizer Status in Horizon 2020 werden zahlreiche Forschende aus der Schweiz aus Projektkonsortien ausgeschlossen. Forschende in der Schweiz sind auch von Mitteln aus anderen europäischen Programmen und Initiativen ausgeschlossen, welche die Europäische Kommission via „Horizon 2020″ kofinanziert. Dies betrifft vor allem das zwischenstaatliche Förderprogramm COST sowie verschiedene Initiativen, die gemäss Artikel 185 und 187 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei der Umsetzung des Rahmenprogramms möglich wären.
Im Bundesbeschluss vom 10. September 2013 über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation 2014-2020 ist im Falle einer verspäteten Assoziierung bereits vorgesehen, dass der Bund Projektteilnehmende in der Schweiz direkt finanzieren kann. Der Bundesrat hat nun namentlich folgende Übergangsmassnahmen für das „Horizon 2020″-Paket im Jahr 2014 beschlossen:
Direktfinanzierung durch den Bund von Forschenden in der Schweiz, welche sich an Kooperationsprojekten von „Horizon 2020″ beteiligen, aufgrund der ausbleibenden Assoziierung der Schweiz aber keine Finanzierung aus Brüssel erhalten: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird diese projektweise Finanzierung analog der Situation vor 2004 aufbauen und abwickeln. Finanzierungsberechtigt sind Forschende in öffentlichen Forschungseinrichtungen, Organisationen und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz für alle Kooperationsprojekte des „Horizon 2020″-Pakets, inkl. den sogenannten ERA-NET-Projekten und solchen des „European Institute of Innovation & Technology” (EIT). Ebenso sind die Kosten für die Leitung beziehungsweise Koordination von Kooperationsprojekten finanzierungsberechtigt.
Finanzierung durch den Bund von den Beiträgen, welche in anderen Forschungsprogrammen und ‑initiativen bei einer Assoziierung von „Horizon 2020″ für Schweizer Forschende kofinanziert würden: Diese Finanzierung umfasst insbesondere den Beitrag der EU an COST und an bestimmte Initiativen gemäss Artikel 185 und 187 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wie das KMU-Unterstützungsprogramm AAL, Klinische Forschung in Zusammenarbeit mit Europäischen und Afrikanischen Ländern (EDCTP) oder das Europäische Metrologie-Forschungsprogramm EMRP. Das SBFI wird mit den Trägerorganisationen dieser Programme und Initiativen geeignete Verfahren zur einfachen Abwicklung prüfen.
Finanzierung durch den Bund der verpassten Ausschreibungen für die „Horizon 2020″-Einzelprojekte des European Research Councils (ERC): Der Bundesrat beantragt dem Parlament im Nachtragskredit 2014 einen Budgetübertrag zugunsten der so genannten „Temporary Backup Schemes” des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
Forschende aus der Schweiz sollen sich im Rahmen der Voraussetzungen für Drittstaaten an den diversen Aktivitäten möglichst so beteiligen können, wie dies bei einer Assoziierung der Schweiz an den EU-Forschungsrahmenprogrammen der Fall wäre. Das SBFI wird im Herbst 2014 die Gesuchsformulare für die projektweise Finanzierung auf seiner Internetseite aufschalten. Die nötigen rechtlichen Grundlagen werden zurzeit in einer Verordnung erarbeitet; die Beitragskriterien orientieren sich dabei möglichst nahe an jenen von „Horizon 2020″ beziehungsweise den anderen Forschungs- und Innovationsprogrammen.
Diese Massnahmen betreffen die „Horizon 2020″-Ausschreibungen im Jahr 2014, bei welchen eine Finanzierung durch die Europäische Kommission verpasst wird. Ziel des Bundesrates bleibt eine rasche und möglichst vollständige Assoziierung der Schweiz an „Horizon 2020″ möglichst noch im laufenden Jahr.
Quelle: SBFI
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