Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) beschlossen. Ebenso hat er die darauf basierenden Verordnungen gutgeheissen und das Beitragsreglement der Kommission für Technologie und Innovation KTI genehmigt. Damit entsprechen die rechtlichen Grundlagen der Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund zeitgemässen Anforderungen. Die Inkraftsetzung des FIFG und der Vollzugserlasse erfolgt bis auf vereinzelte Bestimmungen per 1. Januar 2014.
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