SATW-Fachförderung

Logo_SATWDie SATW fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Tätigkeiten ihrer Mitgliedsgesellschaften, soweit sich diese mit den Zielen der SATW decken. So fördert sie fachbezogene Umsetzungsprojekte und Veranstaltungen ihrer Mitgliedsgesellschaften jährlich mit ungefähr 200’000 Franken. Fachförderungsgesuche für das Jahr 2014 können ab dem 17. Juni 2013 bis zum 23. September 2013 eingereicht werden. Der entsprechende Link zum Onlineformular ist nur während dieser Zeit sichtbar. Nach Abschluss eines Projekts wird ein Schlussbericht benötigt.

Über die Annahme oder Ablehnung der Projekte erhalten Sie bis Anfang Dezember schriftlich Bescheid. Die gesprochenen Geldmittel werden nach der Durchführung des Projektes und Abgabe des Schlussberichtes gegen Rechnung des Antragstellers ausbezahlt.

Weiterführende Links:

SATW
Onlineformular
Schlussbericht

 

Schlagwörter: Fördergelder

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