Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (ABH) ist ein Programm der Europäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, bei dem sich auch die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein mit je eigenen Finanzmitteln beteiligen.
Ziel von Interreg ABH ist es, mit Hilfe von grenzüberschreitenden Projekten grenzbedingte Hindernisse zu reduzieren, ungenutzte Potenziale zu erschliessen sowie gemeinsame Ziele zu erreichen. Damit soll ein Beitrag zu einer wirtschaftlich starken sowie gleichzeitig ökologisch und sozial nachhaltigen Region geleistet werden. Die laufende fünfte Förderperiode dauert noch bis ins Jahr 2020.
Woher stammen die Schweizer Fördermittel?
Auf Schweizer Seite beteiligen sich die neun Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau an Interreg ABH. Sie stellen gemeinsam mit dem Bund die Fördermittel für Schweizer Projektpartner bereit. Die Bundesmittel stammen aus der Neuen Regionalpolitik (NRP). Diese hat zum Ziel, die wirt-schaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Berg- und Grenzregionen sowie der ländlichen Gebiete zu steigern. Mit Bundesmitteln können nur Interreg-Projekte unterstützt werden, die dieser Zielsetzung entsprechen.
Projektideen können ab sofort im Rahmen des offiziellen Genehmigungsverfahrens eingereicht werden. Das dafür zu verwendende Formular ist hier.
Ausgefülltes Formular ist per Mail entweder bei der Interreg Netzwerkstelle Ostschweiz oder beim Gemeinsamen Sekretariat einzureichen. Über Projektskizzen, die bis zum 20. Februar 2015 eingehen, wird voraussichtlich bis EndeApril 2015 entschieden werden.
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