Projektmitarbeitende: Anpassung der Löhne an die Teuerung

Der SNF finanziert den Teuerungsausgleich für alle Mitarbeitenden in den von ihm geförderten Forschungsprojekten. Die Massnahme tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Tausende von Forschenden arbeiten an den Hochschulen in Projekten mit, die vom SNF gefördert werden. Das Präsidium des Nationalen Forschungsrats hat nun beschlossen, dass die Löhne dieses Personals an die Teuerung angepasst werden. Dies betrifft alle Personalkategorien (Doktorierende, Postdoktorierende und weitere Mitarbeitende). Die Anpassung gilt für sämtliche Förderinstrumente und wird am 1. März 2023 in Kraft treten.

Entscheid in Absprache mit den Hochschulen

Konkret wird der SNF die in den einzelnen Institutionen vorgesehenen Lohnerhöhungen an das von ihm finanzierte Personal weitergeben. “Dieser Entscheid ist das Ergebnis von Gesprächen, die wir Ende letzten Jahres mit den Hochschulen geführt haben”, erklärt Matthias Egger, Präsident des Nationalen Forschungsrats. “Er respektiert die Autonomie der Hochschulen als Arbeitgeberinnen und gewährleistet die Gleichbehandlung innerhalb der einzelnen Institutionen.”

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