Diese Woche finden in Bern die Startveranstaltungen von Horizon 2020 statt. In ihrer Ausgabe vom 15.01.2014 berichtet dazu die NZZ in ihrem Beitrag «Auftakt zum neuen Programm» wie folgt:
Christoph Wehrli
Die EU setzt gerade in schwierigen Zeiten auf die Forschung als Quelle von wirtschaftlicher Innovation und von Lösungen für grosse Zivilisationsprobleme. Für das siebenjährige Programm «Horizon 2020» sind 79 Milliarden Euro budgetiert, real rund 30 Prozent mehr als für die letzte Periode. Um Wissenschafter in der Schweiz zur Bewerbung für Beiträge zu motivieren, führt das Wirtschafts- und Bildungsdepartement zusammen mit den Informationsstellen von Euresearch in Bern eine Einführungsveranstaltung durch. Sie hat am Dienstag mit einem allgemeinen oder politischen Teil begonnen.
Von der Theorie zum Markt
Bundesrat Johann Schneider-Ammann und das zuständige Mitglied der EU-Kommission, die Irin Máire Geoghegan-Quinn, unterstrichen mit ihren Auftritten die Bedeutung der europäischen Kooperation in der Wissenschaft und in deren Förderung. Das neue Programm folgt wiederum dem Prinzip der Exzellenz – während nationale Finanzierungsinstitutionen breitere Aufgaben zu erfüllen haben. Ebenso bleibt «Horizon 2020» bei der Erwartung, dass die Forschung ein Faktor der Wettbewerbsfähigkeit und eine Antwort auf «Herausforderungen» wie Klimawandel oder demografische Alterung ist. Neu werden auch Aktivitäten unterstützt, die noch näher bei der Markteinführung von Innovationen liegen, beispielsweise Demonstrationsanlagen. Generell sollen die KMU besser einbezogen werden. Gleichzeitig will man von engen thematischen Vorgaben etwas abrücken. Der Bedeutung der freien Grundlagenforschung trägt das Programm Rechnung, indem deutlich mehr Mittel, 13 Milliarden Euro, für die grosszügigen persönlichen Beiträge (ERC Grants) zur Verfügung stehen.
Ein Hindernis für potenzielle Teilnehmer ist der grosse Aufwand für die Ausarbeitung eines Projektantrags und die Formalitäten bei der Durchführung – zumal die Erfolgsquote von Gesuchen im letzten Programm durchschnittlich 22 Prozent betrug. Wegen verbreiteter Kritik sollen die Verfahren und Kontrollen nun «radikal vereinfacht» worden sein und mehr auf dem Vertrauensprinzip beruhen. Zwischen Gesuchseinreichung und ersten Zahlungen sollen «nur» noch maximal acht Monate verstreichen. Für die diversen Programmteile gelten nun einheitliche Regeln. Zumal die EU schon früher Korrekturen in Aussicht gestellt hatte, sind nun die konkreten Erfahrungen abzuwarten.
Unter dem Damoklesschwert
Die eidgenössischen Räte haben für die Beteiligung der Schweiz in der siebenjährigen Periode 4,4 Milliarden Franken bewilligt. Erfahrungsgemäss fliesst wesentlich mehr Geld aus Brüssel in die Forschung zurück, als dieser pauschale Beitrag ausmacht – auch wenn die Schwäche des Euro für die einzelnen Bezüger zu Problemen führen kann. Als Gewinn zu bedenken sei aber, betonten mehrere Referenten, besonders auch die Vernetzung über die Grenzen sowie zwischen Universitätsinstituten und Unternehmen der Wirtschaft.
Für Gesuche ist Gleichbehandlung zugesagt, obwohl das neue Abkommen erst im Laufe dieses Jahres unterzeichnet werden soll. Strittig ist wohl besonders die Verknüpfung mit den anderen bilateralen Verträgen I inklusive der Personenfreizügigkeit. Sollten sich Volk und Stände am 9. Februar gegen diesen «zentralen Pfeiler der Beziehungen» (Geoghegan-Quinn) entscheiden, wäre dies «natürlich» ein Problem, wie Robert-Jan Smits, Generaldirektor für Forschung, sagte.