Die Sondermittel der KTI sind nun alle vergeben.
Im Sommer stellte die KTI die neuen Instrumente (flankierenden Massnahmen) zur Unterstützung von Unternehmen, die unter dem starken Franken leiden vor. Sie galten zusätzlich zu den üblichen Fördermassnahmen und waren zeitlich befristet.
Aktualisierung 22.02.2012: Erfreulicherweise wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 60 Mio. beantragt, um die grosse Gesuchszahl adäquat bearbeiten und das damit verbundene Innovationspotential nutzen zu können. (Siehe dazu auch NZZ vom 22.02.2012, S13)
Aktualisierung 21.02.2012: Die KTI zieht eine positive Bilanz des Sonderprogramms zur Innovationsförderung 2011: von den 1064 eingereichten Gesuchen wurden 246 bewilligt, 281 abgelehnt und 519 konnten nicht bearbeitet werden. Durch die Verschiebung regulärer Mittel in das Sonderprogramm wurden insgesamt CHF 114 Mio für das Sonderprogramm bewilligt. Bis Mitte 2012 wurden bereits 66 Projekte im Rahmen der regulären Förderung neu eingereicht.
Leider macht die KTI in ihrer Newsmeldung vom 21.02.2012 keine Aussagen, ob für den 2012 damit zu erwartenten grösseren Ansturm von Gesuchen von der Politik auch mehr Mittel gesprochen werden oder ob erneut gute Gesuche und Innovationspotential aus Geldmangel abgelehnt werden müssen. (Hat sich mit der Mitteilung vom 22.02.2012 erübrigt).
Aktualisierung 28.12.2011: ZHAW sendet die letzten Projektunterlagen fristgerecht an die KTI. Die ZAHW ist mit mehr als 20 bewilligten (über 10 % aller Projekte) sehr erfolgreich.
Aktualisierung 21.12.2011: Obgleich alle Mittel gesprochen sind, wird es nach vorliegenden Informationen die Fertigstellung der Verträge bis Freitag 23.12.2011 dauern. Am Donnerstag 22.12. und Freitag 23.12. werden die Verträge von Empa und ZHAW durch Kuriere direkt bei der ZHAW abgeholt. Die glücklichen Gewinner der ZHAW werden telefonisch informiert.
Aktualisierung 16.12.2011: Vergabestand: Das Spiel ist zu Ende – Alle Sondermittel sind ausgegeben! Link zur Pressemitteilung
Aktuelle Übersicht über die Entwicklung der Gesuche:
Projekte, die nicht gefördert werden können, sollten falls die Kriterien erfüllt sind, als «normale» KTI Gesuche eingereicht werden. (Link zur Pressemitteilung). Die Begutachtung der Anträge wird jedoch bis kurz vor Weihnachten dauern. (siehe auch NZZ-Magazin 30.11.)
Aktualisierung 30.11.2011: Die Mitarbeitenden des Ressorts F&E der ZHAW opfern ihre Weihnachtsferien und übernehmen die Administration von Bewilligungen, die erst kurz vor Weihnachten eintreffen. (Detailinformationen für ZHAW Angehörige)
Aktualisierung 24.11.2011: Entwicklung der Gesuchseingänge: Mittel praktisch aufgebraucht!
Die Mittel für die flankierenden Massnahmen der KTI sind höchstwahrscheinlich bereits jetzt aufgebracht: Der aktuelle Stand (21.11) der Gesuchseingänge gemäss KTI Internetseite: 490 Gesuche eingegangen 50 Gesuche bearbeitet (25 (CHF 13.8 Mio) bewilligt , 25 abgelehnt). Geht man von einer Bewilligungsquote von 50% und einer durchschnittlichen Summe von CHF 0.5 Mio aus, dann sind ca. 122 Mio bereits “verbraucht” und die Mittel damit aufgebraucht. Da die Projekte in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden, sind die Erfolgschancen für später eingereichte Projekte ziemlich klein.
Aktualisierung 09.11.2011: Finanz-Administration (Tarif C, Overhead)
Mit dem Tarif C werden die Stundenansätze mit Vollkosten (also Salärkosten inklusive Gemeinkosten) vergütet. Der Tarif C stellt eine Obergrenze dar. Die Institutionen müssen im Falle einer Prüfung zeigen können, wie sie zu den angegebenen Stundenansätzen kommen. (Siehe dazu auch aktuelle FAQs auf der KTI Internetseite)
In der ZHAW werden daher die externen Stundenansätze für die im Projekt eingesetzten Mitarbeiterkategorien verwendet (vlg. Kostenansätze ZHAW). Die im Tarif C angegebenen Sätze stellen dabei eine Obergrenze dar gemäss der Funktion im Projekt. Beispiel:
- Projektleiter Personalkategorie “Dozent2”: Salärfinanzierung=Stunden * externer ZHAW-Stundensatz
- erfahrener Wissenschaftler auch Kategorie Dozent2: Salärfinanzierung=Stunden * 164 Tarif C (weil ZHAW externer Stundensatz > erfahrener Wiss. Tarif C, massgeblich ist die Funktion im KTI Projekt).
Zusätzlich zu der Summe der Salärkosten (Stunden * Stundensatz in den KTI Formularen werden in die Tabelle 20% Overhead (für Infrastrukturkosten) eintragen. Hierfür werden keine weiteren Nachweise benötigt.
Das beschriebene Vorgehen ist zwischen ZHAW und KTI abgestimmt. Im Zweifelsfalle bitte auf diese Abstimmung verweisen!
Wirtschaftspartner kann keinen Overhead geltend machen.
Aktualsierung 09.11.2011: Antragsformulare sind jetzt online (Achtung: Formulare wurden am 25.10. aktualisiert (bessere Verständlichkeit), daher bitte Aktualität prüfen!
Aktualsierung 13.10.2011: Flankierende Massnahmen sind jetzt in Kraft getreten (KTI Info)
Kernbotschaft:
- Die KTI unterstützt Massnahmen, die Innovationen schneller und effektiver auf den Markt bringen. Sie hat dafür zusätzlich attraktive neue Instrumente vorgesehen.
- Bereiten Sie – wo immer möglich – entsprechende Anträge vor, da die Mittel 2011 gesprochen werden müssen!
Folgende neue Instrumente werden eingeführt:
- Expressverfahren – in F&E-Projekten rasch neue Erkenntnisse in Produkte umsetzen
Forschungspartner bieten im Rahmen von F+E-Projekten vor Ort KTI finanzierte Zuverlässigkeitsprüfungen und Troubleshooting. Die Forschungsinstitutionen öffnen per sofort ihre Labors für die Firmen und
bieten ihren grossen Pool von Erfahrungen und Kompetenzen den Unternehmen an. KTI-Mentoren sind auf Wunsch vor Ort an Workshops beteiligt, um die Projekt partner zu unterstützen. - Markteinführung beschleunigen – durch Beratung vor Ort
Die KTI übernimmt für F+E-Projekte, bei denen es um das “Wie?” der Markteinführung geht, auch die Kosten für Analyse und Beratung der Forschungspartner. Die Förderung kann auch an laufende oder kürzlich abgeschlossene KTI-Projekte angeschlossen werden. KTI-Mentoren sind auf Wunsch vor Ort an den Workshops beteiligt, um die Projektpartner zu unterstützen - In F&E-Projekten Infrastruktur schaffen – um die Umsetzbarkeit der Innovationen rasch zu prüfen
Die KTI finanziert in F+E-Projekten die Anschaffung von Anlagen und Geräten bei Forschungspartnern, die für die Durchführung eines Vorhabens unentbehrlich sind, z.B. im Bereich Machbarkeit und Prototyping. Voraussetzung ist, dass die Apparaturen in die strategische Ausrichtung der Forschungsinstitution passen und das Potenzial besitzen, weitere Innovationsvorhaben zu fördern. Zu den geförderten Aufwendungen gehören auch die anfallenden Kosten für Geräte und Präparate in der klinischen Forschung.
Die Anlagen können auf Antrag der beitragsberechtigten Forschungsinstitution, wo sinnvoll und im Einzelfall, für die Dauer des Projektes bei der Firma betrieben werden, bleiben aber im Eigentum der Forschungsinstitution und müssen zurückgeführt werden. - Einbinden von zusätzlichen F&E-Kompetenzen – zur Verstärkung der Beratung
Für die kurzfristige Erweiterung der Forschungskompetenzen können auf Antrag der beitragsberechtigten Forschungsinstitutionen weitere Partner beigezogen werden. Zu den weiteren Partnern zählen z.B. private F+E Institute, Entwicklungs- und Engineeringbüros, sowie Beratungsunternehmen, wenn die AufgabensteIlung dies als zweckmässig erscheinen lässt. Eine Doppelrolle dieser Partner als Umsetzungs- und Forschungspartner im gleichen Projekt ist ausgeschlossen. Die Abrechnung der Leistungen dieser Partner erfolgt über die von der KTI als beitragsberechtigt anerkannte und federführende Forschungsinstitution.
Die genannten Massnahmen gelten maximal 18 Monate.
Weitere Massnahmen und Instrumente:
- Einführung eines neuen Tarif C für Forschungsinstitutionen
Die KTI kann für sämtliche beitragsberechtigte Forschungsintitutionen und die Umsetzungspartner den neuen Tarif C anwenden: Stundensätze CHF 225 bis 100 (Projektleitung – Techniker). Auch beim Tarif C handelt es sich um Maximalanstätze (siehe obige Erläuterung in der Aktualsierung vom 28.10.2011) und FAQs auf der KTI Internetseite). - Erhöhung Risikoanteil bei Innovationen, “damit auch Unmögliches eine Chance hat”
Risikoreiche Projekte mit einem sehr hohen Innovationspotential werden von der KTI gefördert. Die Unternehmen können die Projekte mit reduzierter Eingenleistung vorantreiben und dann in einem regulären KTI Projekt weiterführen. Dieses Instrument hat eine Laufzeit von 24-36 Monaten (also längstens bis Herbst 2014) - Reduktion Eigenleistung
Für die Dauer der Sondermassnahmen kann von der 50% Eigenleistung abgewichen werden. KMU kann die Eingenleistung ganz erlassen werden. - Stärkung des Wissenstransfers durch Innovationsmentoren
Unternehmen werden durch ca. 50 Innovationsmentoren bei der Erstellung von Gesuchen unterstützt. Diese Mentoren arbeiten vor Ort mit den Wirtschafts- und Forschungspartnern zusammen und unterstützen diese in der schnellen Umsetzung des geplanten Vorhabens. - Patentrecherche beim IGE
Die KTI übernimmt die Kosten für eine ganztägige Patent-Recherche und Abklärung über den technischen Stand.
Zeitrahmen:
- 13.10.2011 – 31.12.2011: Laufzeit
- 15.10.2011 – 15.12.2011: Einreichen von Gesuchen
- bis 31.12.2011 Unterschrift Verträge
- 20.01.2012: letzte Auszahlungen
- Maximale Vorauszahlung: 80%
Weitere Informationen:
- allgemeine Information über flankierende Massnahmen
- Menü flankierende Massnahmen (Details)
- Liste der Innovationsmentoren
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