Teilnehmende an EU Forschungsprojekten sind von der starken Aufwertung des Frankens betroffen. Die Projekte wurden teilweise mit einem Kurs von 1.5 kalkuliert, müssen aber zu aktuellen Kursen abgerechnet werden, was zu teilweise erheblichen Einbussen führt. Als eine weitere Massnahme hat der Bundesrat daher am 31.08.2011 auch Ausgleichszahlungen für Teilnehmende an internationalen Forschungsprogrammen im Gesamtvolumen von CHF 43 Mio. beschlossen.
Die Ausgleichszahlungen sollten die Auswirkungen der Fankenstärke im Jahr 2011 abfedern sofern ein Schwellenwert von 15% des Vertragsvolumens überschritten wird. Es ist ein einmaliger Bundesbeitrag vorgesehen. Neben Projekten des 7. Rahmenprogramms und der ESA werden für nicht-Hochschulinstitutionen auch die Verluste aus anderen internationalen Forschungsprogrammen kompensiert.
Aktualisierung Februar 2012: Da die ZHAW keine grosse Zahl “alter” EU Projekte laufen hat, sind von den angegebenen 16 Projekten nur 6 mit einem Gesamtbetrag von 81 kCHF unterstützt worden. Da insgesamt mehr Gelder angefordert wurden als vorhanden sind, wurde der zur Verfügung stehende Betrag linear gekürzt. Die Gelder wurden auf die berechtigten Projekte umverteilt.
Aktualisierung 03.10.2011: Nachdem das Parlament das Massnahmenpaket gut geheissen hat, sind nun die Details für die Ausgleichszahlungen bekannt gegeben worden. Für eine Gesuchseinreichung ist gemäss Gesetz über Massnahmen zur Abfederung der Fankenstärke die arbeitgebende Institution zuständig. Pro Institution kann nur ein Gesuch eingereicht werden. Die ZHAW ist durch den Rektor der ZFH als “arbeitgebende Institution” gemeldet. Die Angaben für die ZHAW werden zentral durch die Stabsstelle F&E (Heinrich Stülpnagel) in Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung zusammengestellt, in das Antragsformular gefüllt und nach Ergänzung und Überprüfung durch die Projektleitenden via Rektor an das SBF übermittelt. Die eingegangenen Mittel werden dann anteilmässig den berechtigten Projekten gutgeschrieben.
Aktualisierung 10.10.2011: Nach Angaben des SBF können Gesuche für Ausgleichszahlungen für weitere internationale Forschungsprogramme (auch solche in USD) nur von ausseruniversitären Forschungsinstitutionen gemäss Art. 16 FIFG gestellt werden. Die Liste dieser Institutionen ist unter http://www.sbf.admin.ch/htm/themen/forschung/fia_de.html ersichtlich. Fachhochschulen, Unis und ETHs können also nur Gesuche auf Ausgleichszahlungen für FP7-, 7. Euratom- und ESA-Projekte stellen.
Das SBF hat ein Excelformular entwickelt, welches auf der Basis der Tageskurse berechnet, ob und in welcher Höhe Ausgleichszahlungen erfolgen. Zahlungen die nach dem Stichtag erwartet werden, können aus Termingründen nicht berücksichtigt werden. Falls grössere Zahlungen ausstehen, besteht die Möglichkeit die Berechnungsgrundlage umzustellen (von Zahlung auf Proportional).
Frist für Anträge: 30. Oktober 2011
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