Ab 2023 werden sich die Förderbedingungen für Innosuisse Innovationsprojekte leicht ändern. Die Innosuisse hat dazu am 07.11.2022 in einem Webinar informiert. Schauen Sie sich das Video des Webinars im Replay an (Passwort: Inno4Suisse).
Diese Bedingungen gelten für Projekte, die ab dem 01.01.2023 eingereicht werden und werden auf Ende Jahr 2022 im Eingabeportal abgebildet sein. Bisherige Projekte und Eingaben bis Ende Jahr 2022 folgen noch den aktuellen Regeln.
In Kürze:
- Für die Förderung gibt es neu eine Bandbreite von 40- 60% Anteil der Partner, statt wie bisher eine grundsätzliche 50:50 Regel
- Der Cashbeitrag ist neu 5% des Gesamtvolumens, statt 10% des Bundesbeitrages. Bei 50:50 macht das keinen Unterschied, aber in Hinblick auf den 1. Pkt. kann es hier kleine Anpassungen geben
- Die Umsetzungspartner können einheitlich die maximalen Saläransätze der Innosuisse anrechnen, statt wie in den letzten Jahren individuelle Sätze je nach Hochschule
- Overhead wird neu auf Personal– und Sachkosten bezahlt
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Supportstellen in den Departementen oder an Florian Berner (befl@zhaw.ch) des Ressorts F&E.
Schlagwörter: Anpassungen bei Innosuisse Innovationsprojekten 2023