Die Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» könnte Auswirkungen auf die Assoziierung der Schweiz an das 8. EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 haben.
Derzeit ist ungewiss, in welcher Form die Schweiz an Horizon 2020 teilnehmen kann. Es wird den Forschenden geraten, sich bis auf weiteres an die Empfehlungen der Beratungsstelle «EU GrantsAccess» zu halten.
Bis zur baldigen Klärung dieses Aspekts empfiehlt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Schweizer Forschenden, sich weiterhin an den derzeit laufenden Calls zu Horizon 2020 uneingeschränkt und aktiv zu beteiligen.
Aufgrund der potenziellen Unsicherheit über den künftigen Teilnahmestatus der Schweiz an Horizon 2020 empfiehlt es sich, eine allfällige Nicht-Assoziierung (und in der Folge den Drittlandstatus) der Schweiz in der Planung wie folgt mit einzuberechnen:
- Potenzielle CH-Projektpartner achten darauf, dass das Gesuch dem Gebot der notwendigen Mindestanzahl an Konsortiumspartnern aus 3 Institutionen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten (die Schweiz nicht mitgezählt) Rechnung trägt.
- Projektkoordinationen scheinen gemäss heutigem Stand der Abklärungen auch für Drittstaaten möglich; die Koordinatorenrolle kann somit beibehalten werden.
Bei Einzelprojekten wie den Grants des European Research Council oder der Marie Sklodowska-Curie-Aktionen empfiehlt das SBFI, die Projekteingabe gemäss den Anforderungen und Deadlines der Europäischen Kommission vorzubereiten und durchzuführen.
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