Beschäftigung von Mitarbeitenden in Projekten vereinfacht

Flexiblere Regeln erleichtern es den Forschungsinstitutionen und Projektleitenden, Mitarbeitende in Projekten anzustellen, die der SNF finanziert. Die Regeln gelten ab Oktober 2019.

​Neu macht der SNF den Institutionen keine Vorgaben mehr zum Beschäftigungsgrad von Doktorierenden. Die bisherige “protected time” von 60% hat er aufgehoben. Grundsätzlich erwartet er aber, dass Doktorierende 80 bis 100% einer Vollzeitstelle dem Doktorat widmen und ihre Dissertation zügig fertigstellen. Die maximale Finanzierungsdauer beträgt weiterhin vier Jahre. Doktorierende können jetzt unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad Karrierebeiträge wie den Gleichstellungsbeitrag oder Beiträge an die Kinderbetreuung beantragen.

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