Erstattung der Mehrwertsteuer in KTI-finanzierten F&E-Projekten
Die KTI trägt im Rahmen ihrer Förderbeiträge zukünftig die Kosten für mehrwertsteuerpflichtige Einkäufe von bewilligten Zusatzleistungen und Materialen durch den Forschungspartner. Dazu gehören z.B. die zu entrichtende Mehrwertsteuer auf Fahrkarten und Flugbillets der Forschenden, wie sie in Ausnahmefällen von der KTI bewilligt werden können. Ebenfalls zählen dazu mehrwertsteuerpflichtige Einkäufe von Materialien bei Dritten, die für […]