Sind Opt-In Kampagnen von heute die Weiterentwicklung des Permission Marketings der 2000er Jahre? Wie gehen Unternehmen vor, wenn Sie im Rahmen neuer Geschäftsmodelle persönliche Kundendaten abrufen wollen? Und würden Sie wollen, dass Ihr Arbeitgeber weiss, wann und wie lange Sie nachts schlafen und wie es ihnen gesundheitlich geht?
Das klassische Permission Marketing aus den 2000er Jahren ist durch die Verbreitung des Internets als Kommunikationskanal in wesentlichem Masse getrieben worden. Es geht dabei primär um den Versand von Werbung, Newsletter oder Produktinformationen, und zwar mit der ausdrücklichen Erlaubnis (Permission) des Kunden.
Im benachbarten Deutschland ist beispielsweise die Einwilligung für E-Mail- und Telefonwerbung von Gesetzes wegen notwendig, wenn Unternehmen Kunden ansprechen wollen. Die so genannte Kunden-Einwilligungsklausel ist für beispielsweise Versicherungsunternehmen oder aber insbesondere für Telekommunikationsunternehmen unlängst zu einem Standard KPI im Outbound-Geschäft. Das heisst, zum Kampagnenerfolg zählt, wenn der angesprochene Kunden weiterhin einwilligt, kontaktiert zu werden. Ähnliche Szenarien könnten sich auch in der Schweiz anbahnen.
Lag “gestern” der Fokus des Permission Marketings auf der Einwilligung zur Ansprache von Kunden, geht es in Zeiten von Big Data und vernetzten Sensoren einen Schritt weiter: um das Teilen von persönlichen Daten. Kann ich Ihre Misfits-Gesundheitsdaten verwenden? Darf ich in Ihren Einkaufskorb schauen? Wo geben Sie überall Geld aus? Wo Sind Sie im Urlaub gewesen? Darf ich mir Ihre Kontakte anschauen? Die Durchdringung der Privatsphäre durch kommerzielle Unternehmen ist ein Phänomen der technologischen Entwicklung und damit auch Digitalisierung von Produkten, Services, Kommunikation und Prozessen.
Wie überwinden wir diese Hürde der Privatsphäre? Die Einwilligung von Kunden, persönliche Daten zu teilen, lässt sich im Dialog bewerkstelligen. Die Kunst, das Opt-In geschickt und nachhaltig abzuholen, wird in Zukunft ein wesentlicher Erfolgsfaktor sein, insbesondere für Kleinunternehmen (KMU). Denn diese verfügen in der Regel nicht über eine grosse Plattform, wie Google, Amazon aber auch Coop und Migros, die es sich leisten können, die Einwilligung in den kleingedruckten AGBs zu platzieren (die dann meist ungelesen angenommen werden).
Wohin geht die Reise in einem abstrakten 2030? Wer weiss. Wenn sich die Sensorik in dem Masse weiterentwickelt, wie bisher, werden wir in Zukunft auch unsere Wahrnehmung über unsere Sinne technisch messbar, speicherbar und wieder-erlebbar machen können. “Magst Du meinen Surfurlaub auf Hawaii oder mein letztes Konzert am Openair erleben?” Ja, wie wäre es, wenn Sie Ihr Leben immer und immer wieder im Replay erleben könnten?
Interessant. An Replay hatte ich auch gedacht; was wenn man Teile seines Lebens wieder erleben könnte, diese aber beliebig optimiert, ja gar ergänzt werden können? Meine Empfehlung hierzu: http://goo.gl/s7nQ1G