Was passiert, wenn wir bei bekannten Schweizer Unternehmen Gebrauch vom Auskunftsrecht machen und Einsicht in die über uns gespeicherten Daten verlangen? Anlässlich der Swiss CRM Studie 2012 wollten wir es genau wissen und haben einige Firmen angefragt. Mittels Musterbrief vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) haben wir 15 Unternehmen unter Privatnamen angeschrieben.
4 der 15 angefragten Unternehmen haben überhaupt keine Reaktion auf unsere Schreiben gezeigt, obwohl Sie dies gemäss dem Datenschutzgesetz eigentlich innerhalb von 30 Tagen hätten tun müssen. 11 Unternehmen haben innerhalb dieser Frist geantwortet. Zu unserer Überraschung war es die Non-Profit-Organisation World Vision, die als Erste sehr ausführlich Auskunft gab. Ebenfalls sehr positiv sind die SBB und die Swisscom aufgefallen. Enttäuscht haben uns die Postfinance, Sunrise, Interio und Möbel Pfister. Von diesen Unternehmen haben die betroffenen Personen bis heute keine Antwort auf Ihr Schreiben erhalten.
Möchten Sie wissen welche Daten über Sie bei Unternehmen hinterlegt sind? Dann machen Sie Gebrauch von Ihrem Auskunftsrecht gemäss Art. 8 DSG und senden Sie ein Auskunftsbegehren an das gewünschte Unternehmen.
Oder haben Sie bereits von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht? Wie waren Ihre Erfahrungen?
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