CAS für CAS: Wissen tanken, Steuern sparen

Ein Beitrag von Katharina Roer

Ich wollte meine Kompetenzen im Bereich Marketing auffrischen und angesichts der Einführung von KI auf den neusten Stand bringen. Als ich mit meinem MAS Marketing Management am Institut für Marketing Management startete, hatte ich deshalb vor allem den fachlichen Nutzen im Kopf: neues Wissen, ein starkes Netzwerk, eine fundierte Masterarbeit. An das Steueramt habe ich dabei zunächst gar nicht gedacht – erst später habe ich erfahren, dass sich Weiterbildungskosten steuerlich anrechnen lassen. Vier CAS und eine Masterarbeit sind eine namhafte Investition. Umso wichtiger, sie steuerlich korrekt und wirksam geltend zu machen.

Was das Gesetz erlaubt

Seit dem Steuerjahr 2016 sind alle selbst finanzierten, berufsorientierten Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten in der Schweiz grundsätzlich abzugsfähig. Auf Stufe Bund gilt aktuell ein Maximalabzug von CHF 13’000 pro Jahr. Bei den Kantonen sieht es unterschiedlich aus: In meinem Wohnkanton Aargau lag der Maximalabzug bis 2024 bei CHF 12’000 pro Jahr, seit 2025/2026 sind es CHF 18’000 pro Jahr. Solche Beträge werden gesetzlich festgelegt und periodisch angepasst, deshalb lohnt es sich, den genauen aktuell gültigen Betrag direkt beim eigenen, zuständigen Steueramt zu erfragen.

Wichtig für die Abzugsfähigkeit ist zudem der klare Berufsbezug: Die Weiterbildung muss der aktuellen oder einer künftigen beruflichen Tätigkeit dienen, reine Erstausbildungen sind ausgeschlossen.

In meinem Fall habe ich den MAS vollständig selbst finanziert. Häufig beteiligt sich aber der Arbeitgeber an den Kosten, oft mit rund der Hälfte. In diesem Fall lässt sich in der Regel nur der selbst getragene Anteil steuerlich geltend machen – übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, kann man entsprechend die andere Hälfte abziehen. Da die genaue steuerliche Behandlung solcher Arbeitgeberbeiträge im Detail variieren kann, empfiehlt es sich, dies am besten schon im Vorfeld, also noch vor Start des CAS, direkt mit dem eigenen Steueramt zu klären.

Ein konkretes Beispiel aus meinem MAS: Ein CAS kostet regulär CHF 8’340, im Rahmen des MAS gibt es einen Rabatt von CHF 1’000 pro CAS, man bezahlt also CHF 7’340. Damit liegt ein einzelner CAS im Aargau seit 2025/2026 komfortabel innerhalb des kantonalen Maximalabzugs von CHF 18’000, und auch der Bundesabzug von CHF 13’000 wird nicht ausgeschöpft. Wer den maximalen Abzugsbetrag unbedingt ausschöpfen will, für den kann es deshalb durchaus Sinn machen, zwei CAS innerhalb eines Jahres zu absolvieren.

Massgebender Faktor: das Zahlungsdatum

Ein Detail, das sich zwischen den Kantonen unterscheidet: Massgebend für die Zuordnung zu einer Steuerperiode kann entweder der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Zeitpunkt der Bezahlung sein – je nach Kanton gilt hier eine unterschiedliche Praxis, teilweise besteht sogar ein Wahlrecht. In der Praxis wird bei einem MAS pro CAS abgerechnet: Die Rechnung für einen CAS ist jeweils bei dessen Kursstart fällig. Man bezahlt also nicht den gesamten MAS auf einmal, sondern CAS für CAS. Was für die eigene Steuerperiode konkret zählt, sollte man direkt beim zuständigen Steueramt erfragen.

Weil ein MAS je nach Studienmodell zwischen 2.5 und 5 Jahren dauern darf, stellt sich eine grundsätzliche Frage: Verteilt man die vier CAS bewusst auf mehrere Jahre, damit die Kosten steuerlich optimal aufgehen? Oder zieht man das Programm in einem kürzeren Zeitraum durch? Ich habe mich für Letzteres entschieden und den MAS am Stück absolviert – verbunden mit einer Reduktion meines Arbeitspensums auf 90% für rund 2.5 Jahre. Das liess sich für mich und meinen Arbeitgeber organisatorisch einfacher umsetzen. Diese Abwägung muss letztlich jede und jeder für sich selbst treffen: jährliche steuerliche Vorteile optimal ausschöpfen – oder wie ich alle CAS und die Masterarbeit in einem durchgehenden Zeitraum absolvieren, um die erworbenen Kompetenzen in einem überschaubaren Zeitraum direkt in die eigene Tätigkeit einfliessen zu lassen.

Was zusätzlich zählt

Neben den Kursgebühren sind weitere Auslagen abzugsfähig: Lernmaterial, Fachliteratur, Fahrkosten zu Präsenztagen sowie bei auswärtigen Modulen Verpflegungs- und allenfalls Übernachtungskosten. Auch ein für das Studium notwendiges Arbeitsmittel wie ein Laptop lässt sich anteilig geltend machen. Wichtig ist durchgehend die Belegpflicht: Ich sammle sämtliche Rechnungen, Quittungen und Fahrausweise digital, damit ich im Zweifelsfall gegenüber dem Steueramt alles lückenlos nachweisen kann.

Was das für dich bedeutet

Wer wie ich eine mehrjährige Weiterbildung wie einen MAS plant, sollte die steuerliche Seite von Anfang an mitdenken:

  • Kläre früh den Maximalabzug in Wohnkanton und Bund – frage dazu bei deinem zuständigen Steueramt nach.
  • Erkundige dich beim Steueramt, ob für die Zuordnung zur Steuerperiode die Rechnungsstellung oder die Zahlung massgebend ist.
  • Überlege dir, ob du die CAS über mehrere Jahre verteilst, um jährlich vom Steuerabzug zu profitieren, oder das Programm am Stück durchziehst – beides hat seine Berechtigung.
  • Sammle alle Belege systematisch, auch für Nebenkosten wie Fahrt, Verpflegung und Lernmaterial.

Eine Weiterbildung wie der MAS Marketing Management ist zuerst eine Investition in Wissen und Netzwerk. Mit der richtigen steuerlichen Planung wird sie aber auch finanziell spürbar attraktiver.

Die Angaben in diesem Beitrag basieren auf dem Stand der Gesetzgebung 2025/2026 und erfolgen ohne Gewähr. Für eine verbindliche Einschätzung deiner individuellen Situation empfehlen wir eine Steuerberatung oder eine Anfrage beim zuständigen kantonalen Steueramt.

Katharina Roer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Fachstelle Executive Education Marketing am Institut für Marketing Management der ZHAW School of Management and Law und leitet dort als Studienleiterin den CAS Sales. Zuvor arbeitete sie als Head of Sales & Marketing in einem Schweizer KMU und bringt so über zehn Jahre praktische B2B-Vertriebserfahrung in Lehre und Forschung ein. Aktuell beschäftigt sie sich schwerpunktmässig mit dem Einsatz von KI im B2B-Vertrieb.

Weiterbildung am Institut für Marketing Management

Lust auf eine Weiterbildung im Marketing? Wir haben einige davon und noch ein paar freie Plätze für Ende August. Hier geht’s zur Übersicht.


Quellen

Eidgenössische Steuerverwaltung – Abzüge, Ansätze und Tarife bei der direkten Bundessteuer

Kanton Aargau – Merkblatt «Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten»

Kanton Aargau – Wegleitung zur Steuererklärung, Ziff. 15.5

Kanton Bern – TaxInfo: Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung

Kanton Solothurn – Steuerbuch § 41 Nr. 11


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