EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes

Dr. Michael Widmer

Die DSGVO regelt in der EU die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen. Sie ist zwar am 24. Mai 2016 in Kraft getreten, wird aber erst nach Ablauf einer Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Auf dieses Datum müssen sich Unternehmen vorbereiten und bis dahin die Umsetzung der DSGVO sicherstellen. Dabei sieht die DSGVO einen äusserst hohen Bussgeldrahmen vor. So können Geldbussen von bis zu € 20 Mio. oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden.

DSGVO auch auf Schweizer Unternehmen anwendbar

Es sind aber nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU betroffen. Die DSGVO ist nicht nur dann anwendbar, wenn die Verarbeitung im Rahmen der Tätigkeiten der EU-Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsbearbeiters erfolgt. Sie gilt auch für Datenverarbeitungen durch Verantwortliche oder Auftragsbearbeiter ohne Niederlassung in der EU, wenn Daten von Personen verarbeitet werden, die sich in der EU befinden, und (a) die Datenverarbeitung mit einem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an betroffene Personen in der EU im Zusammenhang steht; oder (b) die Verarbeitung im Zusammenhang steht mit einer Beobachtung des Verhaltens von Personen, soweit das Verhalten in der EU erfolgt. Die DSGVO wird demnach von einer grossen Zahl von Schweizer Unternehmen zu beachten sein.

E-DSG

Auch in der Schweiz wird derzeit das Bundesgesetz über den Datenschutz («DSG») revidiert. Der diesbezügliche Entwurf („E-DSG“) liegt bereits vor und ist der DSGVO in vielen Bereichen äusserst ähnlich. So sind im E-DSG für Verletzungen des Datenschutzrechts ebenfalls erhebliche Bussen vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass sich Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der revidierten Datenschutzregelungen an der Praxis zur DSGVO werden orientieren können, selbst wenn die DSGVO nicht auf sie anwendbar sein sollte.

Informationsanlass

Der Umsetzung der DSGVO sowie des künftig revidierten DSG sollte in Unternehmen ein hoher Stellenwert beigemessen und konkrete Massnahmen geplant und umgesetzt werden.

Aus diesem Grund führen das Zentrum für Sozialrecht und das Zentrum für Human Capital Management der ZHAW einen Informationsanlass zum Thema durch, welcher sich speziell an Personalverantwortliche richtet.


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