Steuererklärung 2016 – grosszügigere Aus- und Weiterbildungsabzüge

Eine solide Ausbildung und fortlaufend fachliche Weiterbildungen machen das Humankapital einer Unternehmung wertvoll und diese dadurch wettbewerbsfähig.

Dass das lebenslange Lernen dafür unablässig ist und das Wissen resp. die Wissensvorsprünge nicht von ungefähr kommen, bekräftigt Bund und Kantone mit den angekündigten Änderungen bei der Steuererklärung.

In der Schweiz ist das Bildungswesen der obligatorischen Schulzeit Staatsaufgabe. Die Verantwortung des nachobligatorischen Bereichs teilen sich Bund und Kantone. Bund und Kantone haben nun beschlossen, ab der Steuererklärung 2016 die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung mit grosszügigeren Abzügen zu unterstützen. Durch diese Neuerung anerkennen Bund und Kantone die in der Schweiz qualitativ hochstehenden Aus- und Weiterbildungen als Teil des Erfolgs der schweizerischen Volkswirtschaft.

Die Steuerabzüge sind sicher nicht die Hauptmotivation eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren, aber ein deutlich positives Signal. Der Antrieb, durch stetes Lernen einer interessanten Arbeit nachgehen und mit den Entwicklungen im Arbeitsmarkt mithalten zu können, steht natürlich im Vordergrund. Denn wer möchte nicht fit für die Zukunft sein?!

Ines Bisang


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