Spurensicherung für Gewaltopfer – wie der Aufsuchende Dienst Forensic Nurses hilft

Quelle: Gesundheitsdirektion Zürich

Von Sarah Heiniger

Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt wissen oft nicht, an wen sie sich wenden sollen. Die Hemmschwelle, direkt zur Polizei zu gehen, ist hoch, doch medizinische und forensische Hilfe sind dringend nötig. Genau hier setzt der Aufsuchende Dienst Forensic Nurses (ADFN) an – ein Angebot des Kantons Zürich, das niederschwellige und professionelle Unterstützung bieten soll.

Die Forensic Nurses des ADFN sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte, die am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich tätig sind. Bei Bedarf kommen sie direkt in ein Spital oder eine Arztpraxis, um Betroffene vor Ort zu betreuen. Neben ihrer forensischen Tätigkeit schulen sie das medizinische Personal im Umgang mit Gewaltopfern und sensibilisieren für dieses Thema.

Der ADFN richtet sich an alle Betroffenen von sexueller oder häuslicher Gewalt, unabhängig von Alter oder Geschlecht. Das Angebot ist niederschwellig und soll Betroffenen die Möglichkeit bieten, in einer geschützten Umgebung schnell Hilfe und Beratung zu erhalten. Eine Anzeige bei der Polizei ist nicht erforderlich. Der Dienst ist kostenlos und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 09 09 09 erreichbar. Neben den Betroffenen selbst können sich auch Gesundheitsfachpersonen, Opferberatungsstellen oder Angehörige an den Dienst wenden.

Die Forensic Nurses sichern gerichtsverwertbare Spuren, dokumentieren Verletzungen und bewahren die gesammelten Beweismittel für bis zu 15 Jahre auf. Dies gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich Zeit zu nehmen, bevor sie eine Entscheidung über eine Strafanzeige treffen. Das gesicherte Material wird nur dann ausgewertet, wenn eine Strafanzeige erfolgt.

Mit dem «Zürcher Modell» hat der Kanton Zürich ein schweizweit bislang einzigartiges Angebot geschaffen. Die Finanzierung des ADFN erfolgt durch die kantonale Bildungsdirektion, die Gesundheitsdirektion sowie die Direktion der Justiz und des Innern. Wir vom Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG) evaluieren derzeit das Pilotprojekt, das seit dem 1. April 2024 läuft und bis Ende 2026 befristet ist. Ziel der Evaluation ist es, die Leistungserbringung, die Organisation und die Kosten des Modells zu beurteilen und eine Diskussionsgrundlage für eine Weiterentwicklung des Angebots und eine Integration in die Regelversorgung zu schaffen.

Sarah Heiniger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Team Versorgungsforschung am WIG.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert