E-Patientendossier: was erhofft man sich davon und wann wird es endlich eingeführt?

Quelle: YouTube Video “Was ist das EPD?”

Von Stephanie Dosch und Golda Lenzin

E-Health-Strategie: eines der Trendwörter des letzten Jahres und das nicht ohne Grund! Die geplante Implementierung des E-Patientendossier (EPD) in der Schweiz ist ein gutes Beispiel für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, von der man sich eine höhere Behandlungsqualität und tiefere Kosten verspricht. Das EPD ist seit vielen Jahren ein Thema und sollte nun im Verlauf des Jahres 2021 schrittweise eingeführt werden. Es enthält alle medizinischen Daten eines Patienten wie Krankheiten, Medikamente und Behandlungen. Auf die Daten kann nur mit der Einwilligung der Patientin oder des Patienten zugegriffen werden.

Was verspricht man sich vom EPD? Wir diskutieren in diesem Beitrag kurz zwei Argumente und schauen, wie weit die Umsetzung ist.

Höhere Behandlungsqualität

Durch den schnellen und einfachen Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patienten können Entscheidungen zu Behandlungen zeitnaher getroffen werden. Gleichzeitig steigt auch die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Diagnose und damit sinkt das Risiko von Fehlbehandlungen.

Ein Beispiel: Die Stiftung für Patientensicherheit Schweiz schätzt, dass 20’000 Hospitalisierungen aufgrund unerwünschter Arzneimitteleinnahmen geschehen. Wenn alle verschriebenen Medikamente und allfällige Unverträglichkeiten, wie im EPD vorgesehen, erfasst würden, könnte diese Zahl gesenkt werden.

Tiefere Kosten

Dank dem EPD kennen die Ärztinnen und Ärzte den Behandlungsverlauf eines Patienten und sie können doppelte sowie unnötige oder sogar schädliche Leistungen vermeiden. Die Einführung des EPD ist aus kurzfristiger Perspektive aufwändig und teuer Nichtsdestotrotz würde das EPD vor allem langfristig personelle Ressourcen und administrative Kosten einsparen, sofern eine kritische Masse an Nutzern erreicht wird.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2011 schätzte einen bis 2031 kumulativen sozioökonomischen Nutzen von 5 Milliarden Schweizer Franken durch die Einführung des EPD. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es ein vielversprechendes Resultat.

Die gesetzliche Grundlage für das EPD besteht bereits seit 2017 und die definitive Einführung hätte letztes Jahr abgeschlossen werden sollen. Die Anbieter des EPD untergehen ein aufwändiges Zertifizierungsverfahren. Damit wird sichergestellt, dass die Dokumente geschützt sind. Das Verfahren verläuft jedoch sehr schleppend und bisher konnte der Kanton Aargau Ende 2020 als bisher einziger Kanton das erste EPD einführen.

Stephanie Dosch ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fachstelle für Gesundheitsökonomische Forschung am WIG.

Golda Lenzin ist Wissenschaftliche Assistentin der Fachstelle für Gesundheitsökonomische Forschung am WIG.


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