Von Matthias Maurer
Die Bevölkerung der Gemeinden, die am Zweckverband des Spitals Affoltern beteiligt sind, kann am 19. Mai darüber abstimmen, ob ihr Spital in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Bei Zustimmung wäre damit das Signal verknüpft, wieder Geld in die veraltete Infrastruktur zu investieren.
Was hat diese Abstimmung mit dem spätestens seit der neuen Spitalfinanzierung von 2012 eingeläuteten Wettbewerb zwischen den Spitälern zu tun? Und warum könnte 2019 durchaus als Jahr der Wahrheit für den Spitalwettbewerb in die Annalen eingehen?
Bevor wir nochmals auf die Situation in Affoltern eingehen, macht es Sinn, einen kurzen Blick auf die Wettbewerbssituation im stationären Sektor zu werfen.
Wo steht der Spitalwettbewerb heute?
Mit der neuen Spitalfinanzierung von 2012 ist einiges neu gelöst worden:
- Eine national einheitliche Finanzierungsregel (55% Kantonsanteil, 45% Anteil Krankenversicherung)
- Eine höhere Transparenz bei der Leistungsvergütung durch normierte Fallpauschalen (inkl. den damit ebenfalls vergüteten Investitionen in die Infrastruktur)
- Ein «Subventionierungsverbot» (d.h. keine Defizitdeckung durch staatliche Trägerschaften)
- Die freie Spitalwahl für die Bevölkerung (d.h. es kann ein beliebiges Spital in der Schweiz aufgesucht werden, sofern dieses auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist).
Neben diesen klar wettbewerblich ausgestalteten Ansätzen besteht weiterhin eine kantonale Spitalplanung. Diese ist aber nicht losgelöst vom Wettbewerbsprinzip; so muss neben der Qualität insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Spitäler in die Überlegungen einbezogen werden. Konkret müssten die Kantone die Auswahl der Listenspitäler laut Art. 49 Abs. 8 KVG auf einen (nationalen!) Benchmark auf der Basis der schweregradbereinigten Fallkosten stützen.
Heute, sieben Jahre nach 2012, scheint der Wettbewerb zwischen den Spitälern an Fahrt zu gewinnen. Der Druck auf die Spitäler und deren Trägerschaften ist deutlich höher als früher. Ein Indiz dafür sind die zu beobachtenden Diskussionen zum Umfang der angebotenen Leistungen sowie die zukünftigen Spitalinfrastrukturen. Beispiele gefällig?
Bereinigung des Leistungsangebots sowie der Spitalinfrastrukturen
Das geplante Fusionsprojekt der öffentlichen Spitäler der beiden Basler Kantone ist am 10. Februar von der Bevölkerung abgelehnt worden. Einer gemeinsamen Spitalplanung hingegen wurde die Tür geöffnet – ein Novum in der Schweiz! Es ist zu erwarten, dass die zukünftigen Leistungsaufträge an die Spitäler dem erhöhten Wettbewerbsdruck Rechnung tragen werden, beispielsweise durch mehr Spezialisierung.
Im Kanton St.Gallen liegt ein Vorschlag zur Strukturbereinigung auf dem Tisch. Ziel der obersten Spitalführung der vier Versorgungsregionen ist eine Konzentration des spezialisierten Leistungsangebots, was letztlich die Aufgabe von bestehenden Regionalspitälern zur Folge hätte. Das Ergebnis dieser Diskussion ist offen.
Auch im Kanton Zürich ist einiges los: In der Stadt Zürich wird aufgrund des Wettbewerbsdrucks die Auslagerung der beiden Spitäler Triemli und Waid diskutiert. Bereits jetzt werden sie gemeinsam geführt und deren Leistungsangebote werden aufeinander abgestimmt. Und im Oberland haben die beiden Spitäler Uster und Wetzikon kürzlich ihre Absicht zu einer Fusion bekannt gegeben.
Wie ist nun vor diesem Hintergrund die Situation bei der Abstimmung zum Spital Affoltern vom 19. Mai einzuordnen?
Casus Spital Affoltern
Mit der neuen Rechtsform einer Aktiengesellschaft erhoffen sich die beiden obersten Führungsorgane, Betriebskommission und Spitalleitung, mehr strategische und operative Flexibilität – heute klar eine Voraussetzung, um im Spitalwettbewerb überleben zu können. An dieses Überleben glaubt der Stadtrat von Affoltern am Albis, die Exekutive der grössten Trägergemeinde im Zweckverband, jedoch nicht mehr. Er sieht keine Perspektiven für das Spital und lehnt die Vorlage ab. Von den Befürwortern der Vorlage werden dagegen die üblichen Argumente ins Feld geführt: Sicherung der Gesundheitsversorgung und die Rolle des Spitals als Arbeitgeberin.
Im Mai wird somit nicht nur die Grundlage für eine neue strategische Ausrichtung gelegt, sondern faktisch über das Weiterbestehen des Spitals entschieden. Es wird sich zeigen, ob die wettbewerbsbedingt laufende Bereinigung des Leistungsangebots sowie der Spitalinfrastrukturen von der Bevölkerung wahrgenommen und akzeptiert wird, oder ob einmal mehr die Resultate aus dem Spitalwettbewerb politisch übersteuert werden. So oder so wird das Resultat der Abstimmung ein deutliches Signal aussenden.
Matthias Maurer ist stellvertretender Institutsleiter am WIG.