Autoren: Christina Appert, Manuela Rüdt, Roman Canonica
Dieser Beitrag wurde von Studierenden des MSc Business Administration with Major in Health Economics & Health Care Management im Rahmen der Gruppenarbeit Integrierte Projekte verfasst.
Betreut von: Marion Schmidt und Prof. Dr. Simon Wieser
Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission schlug 2017 verschiedene Massnahmen vor, um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen einzudämmen. Das Globalbudget war eine davon. Der Einsatz eines Globalbudgets wird seither breit in der Öffentlichkeit diskutiert und stösst auf teilweise erheblichen Widerstand. Der Blick richtet sich vermehrt auf die Kantone Genf, Waadt und Tessin, die derzeit ein Globalbudget als Steuerungsinstrument im stationären Bereich der Spitäler anwenden. Wie sie dieses Instrument genau anwenden, ist allerdings vielen unklar.
Beim Globalbudget handelt es sich um ein Ausgabenlimit, welches der Kanton im Voraus mit einem Spital für einen bestimmten Zeitraum festlegt. Die Kantone Genf, Waadt und Tessin wenden dabei das Globalbudget als primäres Instrument zur Finanzierung der stationären Spitalaufenthalte an. Die konkrete Anwendung des Globalbudgets ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Überschreiten beispielsweise Spitäler im Kanton Tessin das vereinbarte Globalbudget, so vergütet der Kanton die Grenzkosten nur unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Kosten die Schwelle von +3% über dem festgelegten Globalbudget überschreiten. Im Kanton Waadt besteht das Globalbudget aus einem fixen Teil und einem variablen Teil, welcher zwischen den Spitälern und dem Kanton verhandelt wird. Dementsprechend ist eine Überschreitung des Globalbudgets zu 45% (variabler Teil) vom Kanton finanziert. Im Kanton Genf wird mit Überschreitungen des Globalbudgets nochmals anders umgegangen. Wenn die HUG (Hôpitaux Universitaires de Genève) im stationären Bereich am Ende einer Vierjahres-Periode einen Verlust verzeichnet, ist dieser zu 75% durch Eigenmittel der HUG zu decken. Der Kanton übernimmt eine Staatsgarantie für den Fall, dass die Eigenmittel der HUG nicht zur Deckung dieser 75% des Verlustes reichen sollten.
Vergleicht man die Spitalkosten der Kantone mit und ohne Globalbudget, scheint das Globalbudget als Steuerungsinstrument kostendämpfend zu wirken. Die untenstehende Abbildung zeigt, dass von 2001 bis 2014 die Kosten der Kantone mit Globalbudget um 48.9% und die Kosten der Kantone ohne Globalbudget um 103.8% gestiegen sind.
Werden jedoch die Kantone hinsichtlich der Gesamtkosten pro versicherter Person in der Grundversicherung miteinander verglichen, so schneiden die Kantone mit Globalbudget deutlich schlechter ab (siehe Abbildung 2).
Es ist schwierig zu eruieren, ob und inwieweit die Leistungsmenge in der ambulanten Versorgung, als Folge des Globalbudgets im stationären Bereich, zusätzlich ausgeweitet wird. Grundsätzlich ist es im Interesse des Staates, dass Leistungen, wenn möglich, ambulant vor stationär erbracht werden. Auf diese Weise können Kosten gespart werden. Spitäler werden durch das Globalbudget in der stationären Versorgung sicherlich dazu animiert, Leistungen ambulant zu erbringen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit Hilfe eines Globalbudgets die Kosten des stationären Bereichs unter Kontrolle gehalten werden können. Jedoch gibt es verschiedene Hinweise dafür, dass die gesamten Gesundheitskosten nicht massgeblich gesenkt werden, solange ein Globalbudget nur auf den stationären Spitalbereich beschränkt angewendet wird.