Von Cassandra Waech
Gemäss Art. 32 KVG müssen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütete Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW-Kriterien). Im Bundesamt für Gesundheit BAG, Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, engagiert sich ein ganzes Team für die systematische WZW-Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien. International stehen diese Aktivitäten unter dem Begriff Health Technology Assessment (HTA). «HTA’s gelten heute als wichtiges Instrument der evidenzbasierten Politikberatung und Entscheidungsfindung», ist auf der Website des BAG zu lesen. Nicht wirksame und nicht effiziente Leistungen sollen reduziert werden, um die Qualität zu erhöhen und die Kosten zu verringern.
Der Bund weitet seine HTA-Aktivitäten gemäss seinen eigenen Angaben in den nächsten Jahren schrittweise aus und baut entsprechend ein HTA-Programm zur systematischen periodischen Re-Evaluation von bereits von der OKP vergüteten Leistungen auf. Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen werden zunehmend mit diesen Entscheidungen und Argumentationen des BAG bzw. des EDI konfrontiert werden.
Vertreter einer interessierten Organisation (wie Versicherungen, Behörden, Gesundheitsleistungsanbieter, Pharmafirmen u.a.m.) sind berechtigt, einen Antrag auf Kostenübernahme für eine neue Leistung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu stellen oder die Vergütung einer Leistung in Frage zu stellen.
In der Antragstellung an die zuständigen Gremien muss bereits für die Themeneingabe für eine WZW-Überprüfung eine nach PICO-Methode strukturierte konkrete Fragestellung erstellt werden. Das heisst, es sind Angaben zu den ein-/ausgeschlossenen Patienten, zur gewählten Intervention sowie zur Controll-Intervention (was ist die Hauptalternative, mit der die Intervention verglichen werden kann?) und zum Outcome (was soll erreicht werden?) notwendig. Es müssen weiter methodisch fundierte Angaben zum erwarteten Nutzen sowie den Kosten mit entsprechender Dokumentation durch wissenschaftliche Publikationen erbracht werden. Gemäss Aussagen des BAG erfüllt die überwiegende Anzahl der bisher erfolgten Eingaben diese Anforderungen nicht.
Das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG) vermittelt seit vielen Jahren angewandtes Wissen und Konzepte zur systematischen Evaluation von medizinischen Leistungen unter Verknüpfung von klinischen Studien mit Kosten-Effektivitätsberechnungen. Weiterbildungen zu Evidenzgrundlagen und Gesundheitsökonomischen Evaluationen/HTA sind seit langem Teil des MAS Programms in Managed Health Care. Es werden spezifisch auf die Schweiz zugeschnittenes Wissen sowie angewandte Praktiken rund um das Thema WZW vermittelt.
Das WIG hat bereits in mehreren Projekten mit dem BAG, Verbänden und Industriepartnern zusammengearbeitet oder Entscheidungsgrundlagen für WZW-Fragestellungen geliefert und kann somit auf einen grossen Erfahrungsschatz an massgeblicher Forschung zurückgreifen. Aktuell führt es im Auftrag des BAG ein HTA zur Blutzuckerselbstmessung bei nicht-Insulin pflichtigen Typ 2 Diabetes mellitus Patienten durch.
Cassandra Waech, Weiterbildung Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG)
Weiterbildungsdaten 2018
CAS Gesundheitsökonomische Evaluationen und HTA:
Modul Messung des Patientennutzens medizinischer Leistungen:
19. – 21. April 2018 / 01. – 02. Juni 2018 / 22. – 23. Juni 2018
Modul Kosten- und Nutzenbewertung medizinischer Leistungen:
30. August – 01. September 2018 / 14. – 15. September 2018 / 05. – 06. Oktober 2018 / 30. November 2018