Wie kann die Kostenentwicklung gedämpft werden?

Von Matthias Maurer

Die Gesundheitskosten in der Schweiz steigen konstant an und machen mittlerweile einen Anteil von mehr als 12% des BIP aus. Davon betroffen ist nicht nur die Bevölkerung als Prämienzahlerin. Damit verbunden ist auch eine zunehmende finanzielle Belastung der Kantone. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie mit einer Studie beauftragt, in der die wichtigsten bisher in der politischen Diskussion erwähnten Massnahmen und Instrumente zur Beeinflussung der Kostenentwicklung systematisch dargestellt und bewertet werden. Heute hat Regierungsrat Heiniger diese Studie anlässlich eines Gesprächs mit Medienvertretern vorgestellt und die Prioritäten der Gesundheitsdirektion bekanntgegeben: www.gd.zh.ch/kostendaempfung

Anders als in vielen Medienberichten zum Themenkreis ‘Gesundheitskosten’ hat unsere Studie konsequent eine Unterscheidung zwischen «Kosten» (was sind die geldwerten Aufwände der erbrachten Leistungen?) und «Finanzierung» (aus welchen Quellen werden die Kosten bezahlt?) vorgenommen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die wichtigsten Kostentreiber im Gesundheitswesen – zunehmender Wohlstand, technischer Fortschritt, Alterung der Bevölkerung und Zunahme der Bevölkerung – dafür sorgen werden, dass die Kosten in der Tendenz auch in Zukunft weiter steigen werden und eine fundamentale Veränderung der Kostenentwicklung aufgrund von konkreten Massnahmen folglich nicht zu erwarten ist, sondern eher ein Dämpfen des Kostenanstiegs.

Wie sind wir vorgegangen?
In einem ersten Schritt haben wir untersucht, welche Dimensionen auf die Finanzierungslast des Kantons Zürich wirken. Dazu wurde ein Wirkungsmodell entwickelt, welches die vier Dimensionen Preis, Menge, Finanzierung sowie Governance in einen Zusammenhang bringt.

Danach haben wir gemeinsam mit Vertretern der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich 28 thematische Massnahmencluster identifiziert und in die Dimensionen des Wirkungsmodells eingeteilt. Die so identifizierten Instrumente und Massnahmen sind anschliessend durch das WIG aufbereitet und bewertetet worden. Die Bewertung erfolgte anhand von drei Bewertungskriterien: Erstens, das Potential zur Kostendämpfung im Gesamtsystem der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), zweitens, dem Sparpotential für die Kantonsfinanzen des Kantons Zürich, sowie drittens, der Realisierbarkeit für den Kanton Zürich.
Abgeleitet von den Bewertungen haben wir Handlungsempfehlungen an den Kanton Zürich formuliert, von denen sich einige bereits in der Umsetzung befinden und andere derzeit von der Gesundheitsdirektion näher geprüft werden.

Weitere Empfehlungen für Massnahmen mit einem hohen Potential zur Kostendämpfung betreffen das Gesamtsystem der OKP und sind mit Gesetzesänderungen auf Bundesebene verbunden:

  • Ergänzung nationaler Tarifstrukturen um Komplexpauschalen,
  • Einheitliche Wirtschaftlichkeitsprüfung auf Basis eines nationalen Benchmarks beim 30. Perzentil,
  • Einführung Gesundheitssparkonto mit Umwandlung der OKP in eine Hochkostenversicherung,
  • Systematische Anwendung Health Technology Assessment (HTA),
  • Rationierung auf der Basis einer Kostenobergrenze pro Lebensjahr, sowie
  • Aufhebung freie Arztwahl und verpflichtendes Gatekeeping.

Ein besonderes Anliegen der Autoren sind die Empfehlungen zu begleitenden Massnahmen zur Verbesserung der Governance im Gesamtsystem. Massnahmen wie die Entflechtung der Mehrfachrollen der Kantone, die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungen (EFAS) sowie der Aufbau von regionalen Versorgungsgebieten haben für sich alleine nur geringe direkte Auswirkungen, erhöhen aber die Wirkungskraft anderer Massnahmen teilweise beträchtlich oder sind formale oder praktische Voraussetzungen für deren Umsetzung.

Matthias Maurer ist stellvertretender Institutsleiter am WIG.

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