Cloud-Dienste in der Lehre – Part II

Beitrag von Samuel Witzig

Quelle: Exclamation mark by cliparteles
openclipart.org
, Creative Commons Zero 1.0 Lizenz

Nachdem Teil I dieses Beitrages die Ausgangslage und das Thema Datenschutz bei der Verwendung von Cloud-Diensten im E-Learning/Blended Learning beleuchtet, widmen wir uns hier nun dem Thema geistiges Eigentum/Urheberrecht und den Umgang in der Praxis.

Hinweis: Eine aktualisierte Version der hier erläuterten Inhalten finden Sie in diesem Moodle-Kurs (zugänglich für Angehörige von Schweizer Hochschulen mit AAI-Login). 

Geistiges Eigentum/Urheberrecht

Ein zweiter kritischer Punkt bei der Verwendung von cloudbasierten Diensten sind die dort geltenden Regeln zum geistigen Eigentum/Urheberrecht: Bleiben die Rechte an den in der Cloud erstellten bzw. hochgeladenen Inhalten bei der ZHAW, oder werden alle oder ein Teil der Rechte abgegeben?

Wenn Rechte an den Cloud-Anbieter abgegeben werden, dürfen Inhalte von fremden AutorInnen/UrheberInnen wie gescannte Buchkapitel, Grafiken oder kopierte Videosequenzen im Normalfall nicht hochgeladen werden* – im Übrigen setzt das Schweizerische Urheberrecht auch für interne Plattformen wie Moodle Grenzen. Auch bei Inhalten, die während des Studiums oder bei der Arbeit an der ZHAW selbst erstellt worden sind, ist Achtung geboten: Die ZHAW hat gemäss Art. 16 des Fachhochschulgesetzes die ausschliesslichen Verwertungsrechte bei urheberrechtlich geschützten Werken. Konkret bedeutet das: Ohne Einwilligung der Studiengangleitung (bei Studierenden) oder der/s Vorgesetzten (bei Mitarbeitenden) darf ein Upload von Skripten, Seminararbeiten usw. in Cloud-Diensten nicht vorgenommen werden.

* Ausnahmen gibt es aber, wenn die Inhalte bspw. unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen und der Cloud-Anbieter diese Lizenz explizit unterstützt, wie  dies z. B. YouTube tut.

Umgang in der Praxis

Wen nun beim Lesen der Eindruck beschleicht, die Hürden für den Einsatz von cloudbasierten Tools seien aber hoch, der hat gut aufgepasst. Für E-Learning/Blended Learning empfehle ich daher folgende Strategien:

  • Die offiziellen E-Learning-Tools der ZHAW nutzen. Beim didaktisierten Einsatz von Moodle und Mahara bieten sich zahlreiche Mögllchkeiten, Blended Learning-Szenarien umzusetzen. In unseren Schulungen und Anleitungen erhalten ZHAW-Mitarbeitende zahlreiche Tipps dazu.
  • Wo Moodle, Mahara und Co. nicht ausreichen: Office 365 einsetzen. Beachten Sie, dass Sie Office 365 über die ZHAW beziehen müssen, damit ein datenschutzkonformer Einsatz möglich ist (mehr Informationen dazu).
  • Auf Open Educational Resources zurückgreifen. Oder selbst welche erstellen! So können Sie urheberrechtliche Einschränkungen so weit wie möglich umgehen. Zusammen mit der Hochschulbibliothek bieten wir auch hierzu einen Kurs an.
  • Studierende sensibilisieren. Informieren Sie Ihre Studierenden, welche Tools in welchen Situationen adäquat eingesetzt werden können.

Kursangebot und weitere Informationen

Bei weiterem Interesse zu diesem Thema steht ZHAW-Mitarbeitenden unser Schulungsangebot Crashkurs Urheberrecht und Datenschutz zur Verfügung.
Weitere Beiträge zur Vertiefung verschiedener Aspekte dieses Posts werden in losen Abständen folgen.

Beitrag von Samuel Witzig


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