Der Kampf der Psychologen und Psychologinnen für mehr Unabhängigkeit

Quelle: Colourbox.de

Von Melanie Schliek

Im März 2019 entschied der Bundesrat, dass Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen ihre Leistungen künftig selbstständig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen, sofern die Behandlung auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgt. Dies soll den Zugang zur Psychotherapie vereinfachen. Am 1. Juli 2022 tritt das neue Vergütungsmodell der Psychotherapie in Kraft. Mit diesem Blogbeitrag möchte ich den Kampf der Psychologen und Psychologinnen für mehr Unabhängigkeit beschreiben und aufzeigen, was das neue Vergütungsmodell mit sich bringt.

Um in der Schweiz Psychotherapeut oder Psychotherapeutin zu werden, ist als Grundausbildung ein Medizin- oder Psychologiestudium nötig, gefolgt von einer Weiterbildung in Psychotherapie. Die Grundausbildung ist entscheidend für die Berufsbezeichnung: Psychiater und Psychiaterin oder Psychologe und Psychologin, jedoch arbeiten beide mit der gleichen Therapiemethode: Psychotherapie. Doch während Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit einem Medizinstudium – also Psychiater und Psychiaterinnen – ihre Leistungen in ihrer Praxis direkt über die OKP abrechnen dürfen, ist das den Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit einem Psychologiestudium nicht erlaubt. Eine Praxis eröffnen dürfen sie zwar, jedoch werden ihre Leistungen nur dann von der OKP bezahlt, wenn sie von einem Psychiater oder einer Psychiaterin delegiert und in dessen/deren Praxis, in denselben Räumlichkeiten, tätig sind. Viele Psychologen und Psychologinnen empfinden das Delegationsmodell als diskriminierend und unfair, weil sie auf einen Psychiater oder eine Psychiaterin und dessen/deren Klientel angewiesen sind. Arbeiten Psychologen und Psychologinnen ohne Delegation, müssen die Patienten und Patientinnen die Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen oder können sie – sofern vorhanden – über ihre Zusatzversicherung abrechnen. Das Delegationsmodell ist eine Eigenheit, welche man so im Bereich der OKP nur für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen kennt. Alle anderen nichtärztlichen Leistungserbringer, wie beispielsweise Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, arbeiten auf ärztliche Anordnung, also im Anordnungsmodell.

Ziel und Zweck des Anordnungsmodells

Mit der geplanten Einführung des Anordnungsmodell für die Psychotherapie erfüllt der Bundesrat eine langjährige Forderung der Psychologen und Psychologinnen. Mit einer ärztlichen Anordnung wird es auch ihnen künftig erlaubt sein, Psychotherapieleistungen direkt über die OKP abzurechnen, ohne von Psychiatern und Psychiaterinnen abhängig zu sein. Anordnungen können dann praxisunabhängig von allen Psychiatern und Psychiaterinnen, aber auch von Haus- oder Kinderärzten und -innen verschrieben werden. Der Bundesrat erwartet, dass sich mit dem Anordnungsmodell und der Abschaffung des Delegationsmodells die Versorgungssituation in der Schweiz verbessert. Der Zugang zur Psychotherapie soll vereinfacht und die heute üblichen langen Wartezeiten reduziert werden. Auch finanziell schlechter gestellte Menschen, die auf eine Kostenübernahme durch die OKP angewiesen sind, finden so schneller einen Platz und müssen nicht auf eine Psychotherapie verzichten. Folglich können psychische Krankheiten frühzeitig behandelt und damit eine Chronifizierung und hohe Folgekosten verhindert werden.

Wie sieht es mit den finanziellen Auswirkungen aus?

Der Bundesrat rechnet damit, dass mit dem neuen Modell rund 100 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich über die OKP abgerechnet werden, die heute privat finanziert werden. Langfristig führt die erhöhte Inanspruchnahme gegenüber heute zu Mehrkosten von rund 170 Millionen Franken pro Jahr. Um die Kostenentwicklung im Auge zu behalten und allenfalls Änderungen vorzunehmen, führt das BAG ein Monitoring sowie eine Evaluation über die nächsten Jahre ein.

Doch die Kosten und die Inanspruchnahme steigen grundsätzlich schon ohne Anordnungsmodell. Die Schweiz weist von allen OECD-Ländern mit Abstand die höchste Dichte von Psychiatern und Psychiaterinnen pro 100’000 EinwohnerInnen auf – fast dreimal so viel wie die anderen OECD-Länder im Durchschnitt.

Abbildung 1: Anzahl Psychiater und Psychiaterinnen pro 100’000 Einwohner

Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) zieht in einer Studie von 2017 dazu folgendes Fazit: Die hohe Anzahl an Psychiatern und Psychiaterinnen in der Schweiz ist vorwiegend auf die Charakteristika des schweizerischen Versorgungsystems im Mental-Health-Bereich zurückzuführen. Eine so hohe Dichte an Psychiatern und Psychiaterinnen kann auch einen starken Einfluss auf die Kosten haben. Laut dem neuesten OBSAN-Bericht haben die Kosten für psychotherapeutische Leistungen im ambulanten Bereich über die Jahre kontinuierlich und deutlich zugenommen. Die Tendenz steigender Kosten geht mit zunehmender Inanspruchnahme ambulanter Leistungen einher. Zudem ist es eher unwahrscheinlich, dass die Inanspruchnahme einzig durch die Zunahme von psychischen Krankheiten gestiegen ist. Seit 2012 ist eine Zunahme von psychischen Beschwerden festzustellen, aber der Trend einer zunehmenden Inanspruchnahme hat sich schon Jahre zuvor abgezeichnet.

Fazit

Mit dem Entscheid des Bundesrates endet ein jahrelanger Kampf der Psychologen und Psychologinnen für mehr Unabhängigkeit von den Psychiatern und Psychiaterinnen und für eine Besserstellung der ambulanten Psychotherapie. Berücksichtigt man die steigende Inanspruchnahme und die zunehmenden Kosten im Hinblick auf die Neuregelung des Vergütungsmodells, stellen sich diverse Fragen.
Was passiert mit Personen mit psychischen Problemen, die sich bisher aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, Stigmatisierung oder anderen Gründen nicht behandeln liessen? Führt das Anordnungsmodell mit seinem niederschwelligen Zugang zu einer noch höheren Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen? Führt dies wiederum zu einer starken Erhöhung der Krankenkassenprämien?
Wir dürfen gespannt sein, was diese Reform mit sich bringt und was wir daraus lernen können.

Melanie Schliek ist wissenschaftliche Assistentin im Team Versorgungsforschung am WIG.

Quellen:
Bundesamt für Gesundheit BAG. Der Bundesrat verbessert den Zugang zur Psychotherapie [Internet]. Bundesamt für Gesundheit BAG. 2021 [cited 2021 Oct 29]. Available from: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82745.html


2 Kommentare

  • Liebe Frau Schliek

    Herzlichen Dank für diesen informativen Beitrag. Gerne würde ich eine kleine aber feine Korrektur anbringen: Sie schreiben:“ Alle anderen nichtärztlichen Leistungserbringer, wie beispielsweise Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, arbeiten auf ärztliche Anordnung, also im Anordnungsmodell.“ Das ist nicht korrekt: Die Hebammen haben als einzige nichtärztliche Leistungserbringer*innen den Direktzugang zur OKP, schon immer gehabt.

    Mit freundlichen Grüssen

    Andrea Weber-Käser
    Schweizerischer Hebammenverband/SHV


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