KTI soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden

Schweizerische EidgenossenschaftDie Kommission für Technologie und Innovation (KTI) soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. Ihre Aufgabe, eine Brücke zwischen Forschung und Markt zu schlagen, verändert sich nicht. Sie soll aber besser gewappnet sein für die künftigen Herausforderungen in der Innovationsförderung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19.11.2014  dem WBF den Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes erteilt. Damit berücksichtigt der Bundesrat auch Anliegen des Parlamentes. Im weiteren wurde der Bundesrat über einen Bericht der EFK zu Problemen in einem der sechs Förderbereiche der KTI und den vom WBF und der KTI ergriffenen Massnahmen informiert.

Die KTI ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Ihre Mission ist es, eine Brücke zwischen Forschung und Markt zu schlagen. Die Aufgabe der KTI ist komplementär zu jener des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Dieser fördert die wissenschaftliche Forschung. Mit der KTI verfügt der Bund über ein wichtiges Instrument der Innovationsförderung. In der jüngeren Vergangenheit hat sie bewiesen, dass sie auch in Krisen- und Ausnahmesituationen erfolgreich eingesetzt werden kann – wie beispielsweise bei den Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und im Bereich der Energieforschung. Die Kommission vergibt jährlich rund 150 Millionen Fördergelder.

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