BREF-Ausschreibung 2013 erneut mit Fokus «Soziale Innovation»

Gebert Rüf 300x75Wie bereits im letzten Jahr lanciert die Gebert-Rüf-Stiftung 2013 erneut eine BREF-Ausschreibung zum Thema «Soziale Innovation». Es werden Projekte bis zu einem Maximalbudget von CHF 300’000 bevorzugt, die auf maximal zwei Jahre angelegt sind. Gesuche werden erstmals in einem zweistufigen Verfahren eingereicht mit einer Frist bis zum 9. August 2013 für die administrative Vorprüfung. 

Programmziele

Mit den Jahresausschreibungen «BREF – Brückenschläge mit Erfolg» soll es initiativen Projektgruppen ermöglicht werden, neue Praxispartner zu erreichen und neue, vielversprechende Kooperationen zu realisieren. Für die Entwicklung und Positionierung der Fachhochschulen und ihrer Brückenfunktion zu Wirtschaft und Gesellschaft können erfolgreiche Projekte beispielhaft sein. Deshalb finanziert die Gebert Rüf Stiftung nicht nur ausgewählte Projekte, sondern auch deren Ergebnisdiffusion.

An einer Teilnahme interessierten Projektleiterinnen und Projektleitern wird empfohlen, vor einer allfälligen Gesuchsabfassung mit der Koordinationsstelle BREF und/oder der Geschäftsleitung der Gebert Rüf Stiftung (Koordinaten siehe unten) Kontakt aufzunehmen.

Vorbereitung von Projektgesuchen

  • Die inhalts-, programm- und ausschreibungsspezifischen Informationen sind dieser Seite zu entnehmen.
  • Weitere Informationen sind in der Spalte rechts herunterzuladen, insbesondere das Dokument «Anleitung Gesuchseingabe»; Gesuche haben sich strikte daran zu halten.
  • Gesuche müssen den inhaltlichen und formalen Förderkriterien entsprechen (siehe unten).
  • Gesuche werden nur in Form eines einzigen PDF-Files entgegengenommen, in dem sämtliche das Gesuch umfassenden Unterlagen zusammengeführt sind.
  • Das Gesuch muss durch die/den hauptverantwortliche/n Projektleiter/in elektronisch eingereicht werden.
  • Dem Gesuch ist ein befürwortendes Begleitschreiben der jeweiligen Schulleitung beizulegen.

Zweistufige Einreichung von Gesuchen

  • Gesuche können zwischen dem 30.6. und dem 16.8. eingereicht werden – wobei die Eingabe in jedem Fall zweistufig zu erfolgen hat.
  • Bis am 9. August, 12 Uhr mittags, sind Gesuche zur administrativen Vorprüfung einzureichen: thomas.bachofner@kfh.ch
  • Gesuche, die den administrativen Anforderungen nicht genügen, werden zurückgewiesen – unabhängig der Qualität ihres Inhalts.
  • Nach erfolgter positiver administrativer Vorprüfung sind dann die Gesuche bis am 16. August, 12 Uhr mittags, formell zur Prüfung im Rahmen der Ausschreibung BREF 2013 einzureichen: thomas.bachofner@kfh.ch
  • Die Förderentscheide werden nach Abschluss von Evaluation und Selektion anfangs November 2013 bekanntgegeben.

Erwünschte Inhaltliche Ausrichtung

Unter dem Thema «soziale Innovation» werden beispielhafte Projekte für einen erfolgreichen, neuartigen Brückenbau zwischen Fachhochschule und Praxispartnern gesucht, die einen Erkenntnis- und Transfergewinn anstreben und als Teil des Projekts selbst betrachten:

  • Orientierung an Bedürfnissen und Problemen (Relevanz)
  • Neue F&E-Zusammenarbeit von Fachhochschule und Praxis;
  • Verbesserung der Kommunikation über Leistungsangebote der Fachhochschulen und Leistungsnachfrage von Praxispartnern;
  • Ausbau spezifischer Fachhochschul-Kompetenzen in F&E;
  • Bündelung von Kompetenzen;
  • Bildung von Schwerpunkten;
  • Vernetzung von Kompetenzen in Fachhochschulpartnerschaften;
  • evtl. Nachwuchsförderung und F&E-Karrieren.

Formale Förderkriterien

  • Die Förderung kann Projektgruppen zugesprochen werden, die bereits am jeweiligen Thema arbeiten, sowie auch neuen Projektgruppen.
  • Das Projekt ist an einer Fachhochschule hauptverankert und wird von der Schulleitung ausdrücklich mitgetragen.
  • Verbundprojekte mit Partnern aus verschiedenen Fachhochschulen sind möglich.
  • Finanziert werden in erster Linie Salärkosten. Erwünscht ist der Einsatz von Hochschulmitteln. Auf jeden Fall sind Infrastruktur, Ausrüstung und Verbrauchsmaterial von der jeweiligen Schule bereitzustellen.
  • Es werden Projekte bis zu einem Maximalbudget von CHF 300’000 bevorzugt, die auf maximal zwei Jahre angelegt sind.
  • Projekte können auch von dritter Seite mitunterstützt werden (z. B. Bundesmittel, Kantone, Stiftungen, Wirtschaft). Lückenfinanzierungen allerdings sind nicht das Ziel dieses Programms.
  • Projekte sollen den üblichen Regeln des Forschungs- und Entwicklungsbereichs entsprechen.
  • Gesuche werden nur in Form eines einzigen PDF-Files entgegengenommen, in dem alle das Gesuch betreffenden Unterlagen zusammengeführt sind.

Weitere Informationen


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