Ausschreibung der SCCER publiziert

KTI Energy (Bildmaterial der KTI)Die Ausschreibung der sieben SCCER (Swiss Competence Centers for Energy Research) ist am 23. Mai 2013 erfolgt. Für den Aufbau der Kompetenzzentren sind 72 Mio. Franken für die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehen. Gesuche für die SCCER müssen bis zum 9. Juli 2013 eingereicht werden.

Die Ausschreibung der SCCER

Für den Aufbau der SCCER sind 72 Mio. Franken für die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehen. Der Betrieb der SCCER soll in der nächsten BFI-Botschaftsperiode (2017 bis 2020) fortgeführt werden, sofern sie die Erwartungen gemäss den Zielformulierungen erfüllen.  Zusätzliche 46 Millionen Franken stehen für die herkömmliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Energiebereich bereit. Diese steht auch Institutionen offen, die nicht an den SCCER beteiligt sind.

Das Wichtigste in Kürze

Im Folgenden werden die wichtigsten Kriterien, Eckdaten und Rahmenbedingungen der SCCER zusammengefasst. Für komplette Informationen zu den einzelnen Punkten und detaillierten Angaben zur Finanzierung verweisen wir auf den Ausschreibungstext der KTI.

  1. Aufgaben der SCCER
    • Die SCCER unterstützen die Grundlagenforschung, legen das Hauptgewicht aber auf die anwendungsorientierte Forschung und die Nutzung ihrer Resultate für die Innovationsförderung.
    • Ein SCCER soll die gesamte Skala des «Technology Readyness Level» (TRL) abdecken. Eine reine Fortführung bisheriger Forschungsaktivitäten ist nicht ausreichend.
    • Bei technischen Lösungen ist die Skalierbarkeit abzuklären.
  2. Umfeld
    • Kooperationspartner sollen von Anfang an geeignet einbezogen werden.
    • Forschungsgruppen ausserhalb der Schweiz können eingebunden werden, falls deren Kompetenzen für den Erfolg des SCCER in der Schweiz nicht verfügbar sind.
    • Eine Beteiligung von Kooperationspartnern aus der Wirtschaft ist explizit gewünscht.
  3. Thematische Abdeckungen
    • Alle sieben Aktionsfelder sollen rasch durch ein SCCER abgedeckt werden.
    • Die technikbasierten SCCER sollen sich, wo sinnvoll, untereinander und mit dem SCCER «Ökonomie, Recht, Umwelt, Verhalten» abstimmen und Kooperationen eingehen.
  4. Aufbau der SCCER
    • An jedem SCCER müssen mindestens zwei Hochschul-Typen beteiligt sein (aus dem ETH-Bereich, Fachhochschulen und kantonalen Universitäten).
    • Für jedes SCCER ist ein «SCCER-Board» einzurichten, welches für die operative Steuerung verantwortlich ist.
    • Die Leiterin oder der Leiter des SCCER ist bei einem festgelegten «Leading House» angesiedelt und präsidiert das SCCER-Board.
    • Die SCCER sollen auf eine längere Frist ausgerichtet sein. Die Finanzierung der SCCER ist bis 2016 gewährleistet. Die Botschaft sieht aber vor, dass die Finanzierung in der folgenden BFI-Botschaftsperiode (2017 bis 2020) fortgeführt wird.
    • Jedes SCCER führt fortlaufend eine «Innovation Roadmap», welche als Planungsinstrument Forschungs- und Umsetzungsarbeiten aufzeigt.
    • Jedes SCCER baut ein mit dem BFE abgestimmtes Aus- und Weiterbildungsangebot auf und organisiert im Minimum eine jährliche Fachkonferenz.
  5. Eingabe- und Auswahlverfahren
    • Das «Steuerungskomitee SCCER» besteht aus Vertretern der KTI und des Schweizerischen Nationalfonds SNF und steuert die Ausführung des Auftrags der SCCER. Es wird präsidiert von Walter Steinlin, Präsident KTI.
    • Das «Evaluationspanel SCCER» beurteilt eingehende Gesuche und begleitet die SCCER während des laufenden Betriebs. Es gibt Empfehlungen zuhanden des Steuerungskomitees ab.
    • Bis zum 9. Juli 2013 können mit dem Gesuchsformular «Full proposals» oder «Pre-proposals» eingereicht werden. Pre-proposals müssen bei Annahme später zu Full proposals ergänzt werden.
    • Eingehende Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt: Abdeckung des Aktionsfeldes, Ergebnisse zur Zielerreichung, Qualität des SCCER, Arbeitsplan und Management, Wissenschaftliche Qualität, Nachwuchs- und Frauenförderung, Qualität des Finanzplans, Wissenstransfer.
  6. Finanzierung
    • Dem Gesuch eines SCCER ist ein Finanzplan beizulegen. Erste Zahlungen an die SCCER sind Ende 2013 und im Jahr 2014 vorgesehen.
    • Die SCCER enthalten eine Grundfinanzierung für den laufenden Betrieb von 0.3 Mio CHF pro Jahr.
    • Der Totalbeitrag für den Kompetenzaufbau darf 14 Mio CHF bis Ende 2016 nicht übersteigen.
    • Der Kompetenzaufbau muss langfristig angelegt sein: Nach der Förderperiode müssen die veränderten und neu aufgebauten Strukturen thematisch gefestigt und finanziell gesichert sein.
    • Eine gleichmässige Verteilung der Mittel auf die SCCER ist nicht zwingend.
  7. Geistiges Eigentum
    • Es werden keine Regeln zum Geistigen Eigentum vorgegeben.
    • Jedes SCCER soll ein Konzept zum Umgang mit Geistigem Eigentum erarbeiten.

Weitere Informationen

Schlagwörter: Ausschreibung, Energie, KTI, SCCER, SNF

1 Kommentar

  • Als einfacher CH Bürger wohne ich in Kroatien und habe eine Solarheizung erfunden…….. Keine Hochschule! Die Sache ist die, dass ich weder dem Kroatischen Staat traue (korrupt) noch der Politik. Die Tragweite dieser Erfindung ist enorm aber mir fehlen die Ressourcen, eine komplette Studie darüber zu erstellen. Ich habe die Solarheizung seit 1,5 Jahren in betrieb und sie ersetzt mir die Energiekosten zum heizen zu 100%.


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